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Bekanntmachung der Stadt Dinslaken

28.04.2005 - Neue Pläne zur Auskiesung

Dinslaken. Die Firma Kölbl hat ihre Pläne zur Auskiesung am "Fliebeckshof" geändert. Entgegen der ursprünglichen Absicht soll am Ende auf Hünxer Gemeindegebiet eine dreigeteilte Wasserfläche entstehen. Die veränderten Pläne liegen von Montag, 2. Mai, bis 3. Juni im städtischen Planungsamt (Technisches Rathaus, Hünxer Straße 81) zur Einsicht aus.

Interessierte Bürger können diesen Service montags bis donnerstags zwischen 8 und 12 und von 14 bis 16 Uhr in Anspruch nehmen. Freitags kann man sich die Unterlagen von 8 bis 12 Uhr ansehen.

Wer sich durch die Auskiesung betroffen fühlt, kann noch einen Monat nach Ablauf der Planoffenlage Einwände im städtischen Planungsamt oder beim Kreis Wesel geltend machen.

Die Pressestelle des Rathauses weist noch einmal darauf hin, dass diese und andere öffentlichen Bekanntmachungen nur noch durch Aushang und im Internet bekannt gegeben werden. Bürger haben jedoch die Möglichkeit, kostenlos per Newsletter an aktuelle Bekanntmachungen heran zu kommen.

Auf der Homepage der Stadt (www.dinslaken.de) gibt es unter "Bürgerservice - Newsletter abonnieren" weitere Hinweise.

Unsere Presseerklärung vom 16.02.2005

Der Erörterungstermin zum Abgrabungsbegehren der Fa. Kölbl ist von der Kreisverwaltung in Wesel abgesagt worden.

Damit scheitert Frank Zielonka zum zweiten Mal mit dem Auskiesungsantrag für die umstrittene Fläche am Fliebeckshof. Nach 7 Jahren (Der Rossenray-Antrag stammt aus dem Jahre 1998)ist er immer noch keinen Schritt weiter gekommen. Mit einer schnellen Genehmigung ist nicht zu rechnen.

Diese Tatsache verbuchen die Aktivisten der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ ganz klar als ihren Erfolg, denn das jetzt vorliegende wasserwirtschaftliche Gutachten hat die Bedenken, die nur von der BI und den Naturschutzverbände vorgetragen wurden, eindrucksvoll bestätigt. Der große Baggersee entsteht nicht, die Fläche kann, wenn überhaupt, höchstens in drei kleinen Abschnitten abgegraben werden. „Diese von ihm so vehement abgelehnte und unwirtschaftliche Alternative will Zielonka jetzt also weiterverfolgen?“ wundert sich die BI Kies wider Willen.„Aber auch dagegen werden wir uns weiter mit vollem Engagement wehren. Diese unsinnige Abgrabung muss weiterhin komplett verhindert werden“, so die BI weiter.

„Außerordentlich freut uns, dass sich alle Drohungen, besonders die aus Hünxe: „Fairplay für den Investor, sonst kommt die Verfüllung mit Bergematerial trotzdem“ und die nicht haltbare Behauptung, dass der Antragsteller auf jeden Fall ein Recht auf Auskiesung hat, nicht bestätigt haben.Fakt ist weiter unsere Aussage, dass sich Zielonka mit seinem Unternehmen an den bestehenden Randbedingungen wie dem Trinkwasserschutz und den Gelände- und Grundwasserverhältnissen zu orientieren hat.“

Die Erarbeitung des neuen Antrages, etwas anderes ist es nicht, wird sicher wieder mehrere Monate dauern. Aus unserer Sicht ist nicht nur die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sondern auch die Offenlegung in den betroffenen Kommunen Hünxe, Dinslaken und Voerde für die Bevölkerung zwingend erforderlich.

Eine völlig neue Betroffenheit zeichnet sich jetzt bereits für die im Senkungstief von Bruckhaussen und Lohberg gelegene Bebauung bis in die Brömmenkampsiedlung hinein ab. Die am tiefsten liegende geplante Wasserfläche nördlich von Lohberg würde eine mehrere Meter hohe Verwallung (Deich!) erhalten müssen. Damit würde der Seewasserspiegel mehrere Meter über der Geländeoberfläche liegen. Wie weit sich dieser Wasserdruck auf die Bebauung auswirkt, muss untersucht werden. Problematisch ist besonders, dass in diesem Bereich durch den Bergbau seit Jahrzehnten stark gesümpft wird. Was bei einem Ausfall der Pumpen passieren könnte, ist als worst-case mit nachzuweisen.Die Aktiven der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ sichern besonders den neu betroffenen Bruckhausenern und Lohbergern zu, dass sie sich gerade mit der Grundwasserproblematik, die von der Hünxer Verwaltung in allen Stellungnahmen komplett ausgeklammert wurde, intensiv beschäftigen und die Betroffenen weiter umfassend informieren werden.

Die Abgrabungsfläche wird im Süden um 20 ha reduziert

Das Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungs läuft parallel in Düsseldorf

Am 30. Juni 2004 haben die SPD- und CDU-Fraktion im Regionalrat in Düsseldorf einen Antrag eingereicht, die Abgrabungsfläche Fliebeckshof um ca. 20 ha zu reduzieren.

Dieser Antrag ist auf Betreiben der Kreisverwaltung Wesel erarbeitet worden, denn eine Hauptforderung der Bürger war immer: mehr Abstand zur Wohnbebauung einhalten!

Am 10. Juli 2004 ist durch die Stimmen der beiden großen Fraktionen die Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die Abteilung 6, aufgefordert worden, einen Erarbeitungsbeschluss für ein Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu erarbeiten.

Dem Erarbeitungsbeschluss zur Flächenreduzierung ist am Donnerstag, dem 7. Okt. 2004 im Regionalrat von allen Vertretern des Regionalrates zugestimmt worden.

Nun haben wieder alle Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahme, zu der Flächenreduzierung bis zum 31.01.05 abgegeben.

Die Stadt Dinslaken lehnt die Abgrabung weiter ab. Die Gemeinde Hünxe hat angeregt, auch die Fläche nördlich des Schwarzen Wegs aus dem Gebebietsentwicklungsplan zu streichen.

Vor einer Entscheidung, die voraussichtlich erst im Sommer getroffen werden kann, wird möglicherweise auch für dieses Verfahren noch eine Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

Das laufende Abgrabungsverfahren

Der neue Abgrabungsantrag liegt seit November 2003 vor. Die Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen abgegeben.

Die Stadt Dinslaken lehnt die Auskiesung weiterhin ab. Bis auf die SPD-Fraktion haben alle Politiker der ablehnenden Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt.

Die Hünxer Ratsmitglieder haben, weil Sie die Auskiesung nicht alleine verhindern können, keine generellen Bedenken geäußert. Sie haben nur einige Forderungen gestellt.

Die Stadt Voerde hat u.a. gefordert, dass das Handlungskonzept “Tenderingssee” realisert werden muss und dass der Lärmschutz am Strandbad eingehalten wird.

Fa. Kölbl hat ein Kompensationskonzept (Ersatzaufforstung) für den drohenden Verlust der wertvollen Altholzbestände vorgelegt. Es müssen noch ca. 15 ha (150.000 m²) Wald angelegt werden. Dies soll am Rande der Gemeinde Hünxe bei “Voshövel” durchgeführt werden.

 

Unsere Meinung zum Verfahren

Wie schon immer vermutet, steht hinter dieser geplanten Auskiesung ein politischer Wille. Durch unsere zahlreichen guten Kontakte ist diese Auskunft zu uns durchgedrungen. Man will der Fa. Kölbl keine Steine in den Weg legen und ihr hier eine neue Auskiesung ermöglichen, die sie im Anschluss an ihre Abgrabung in Kamp-Lintfort dringend benötigt. Die Fa. war schließlich maßgeblich am Ausbau des Duisburger Innenhafens beteiligt.

Wir haben es also nicht nur mit einer Fa. zu tun, sondern die Politik hat auch wieder einmal ihre Finger im Spiel.

Das erklärt auch das Umschwenken der Gemeinde Hünxe in dieser Angelegenheit, deren Verhalten und deren Stellungnahme zur GEP Änderung selbst bei der verfahrensführenden Behörde einiges Erstaunen ausgelöst hat. So wie man es der Stadt Dinslaken vorgehalten hat, dass ihre Stellungnahme keinerlei Kritik enthielt, hat man jetzt selbst eine solche abgegeben. Die Bruckhausener Bürger sind verkauft worden. Wann werden sie es merken?

Mitlerweile haben wir Gutachten gelesen ( zwei DIN A4 Ordner ) und Gespräche geführt die ganz klar zu dem Ergebnis führen, dass nach neuen Gesetzen eine offene Wasserfläche auf keinen Fall entstehen darf.

Der Lohberger Entwässerungsgraben gibt eine hohe Schadstofffracht in das umgebende Grundwasser ab. Der entstehende See hätte eine schlechte Wasserqualität, höheres Leben wäre unwahrscheinlich. Der neue Antrag betrachtet diesen Aspekt überhaupt nicht.

Auch auf die ev. Kirchengemeinde Hünxe ist durch den Antragsteller weiter Druck ausgeübt worden. Werden die Verantwortlichen in Anbetracht der angespannten Finanzlage, weiter dem christlichen Grundsatz nach Erhalt der Schöfpung treu bleiben können, das haben wir uns immer wieder gefragt. Gibt es überhaupt vernünftige Gründe, dieses Sperrgrundstück abzugeben? Wir haben den Verantwortlichen der Kirchengemeinde Ende November 2002 angeboten, unsere detaillierte Stellungnahme erneut mit allen Presbyteriumsmitgliedern offen zu diskutieren. In den letzten Tagen hab en wir nun erfahren, dass das Presbyterim einem Verkauf an die Kiesfirma zustimmen will. Das bedeutet, dass offentlich wieder einmal finanzielle Zwänge den Ausschlag gegeben haben. Damit ist ein weiteres Stück Ackerfläche verloren.

Stellungnahme der Bürgerinitiative zur Änderung durchgeführten Änderung des Gebietsentwicklungspalnes in offene Wasserfläche

Bürgerinitiative “Kies wider Willen”

Bezirksregierung Düsseldorf

Abteilung 6

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

18. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf

(GEP 99) im Gebiet der Gemeinde Hünxe (Nachfolgenutzung des Abgrabungsbereiches Fliebeckshof) AZ 61.52.01.18

Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“

Die Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ lehnt die 18. Änderung des GEP 99 (Darstellung als große offene Wasserfläche) aus folgenden Gründen ab:

1.            Erkenntnisse und Forderungen aus dem Abgrabungsmonitoring beachten

In die Entscheidung, ob die Darstellung dieser Fläche überhaupt weiterhin zu verantworten ist, sollten die Erkenntnisse aus dem Abgrabungsmonitoring (Tischvorlage zur Sitzung des RR am 12.12.02) zwingend beachtet werden.

Die Forderungen, die für die Ausweisung neuer Flächen gelten sollen, müssen auch bei der hier zur Rede stehenden Änderung der Folgenutzung berücksichtigt werden.

Auf die Darstellung konfliktarmer Abgrabungsbereiche, dieses Kriterium erfüllt die Fläche Fliebeckshof unserer Ansicht nach nicht, wird besonders hingewiesen.

 

2.         Nähe zur Wohnbebauung

Im gesamten Regierungsbezirk ist keine weitere Abgrabung mit einer solchen Nähe zur einer derart dichten Bebauung dargestellt.

Die Wohngebiete sind in den letzten beiden Jahrzehnten gerade in unmittelbarer Nähe zur geplanten Abgrabung massiv erweitert worden. Die Claudiastraße ist in diesem Zeitraum neu entstanden.

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wären bei der damit noch extremer gewordenen Nähe der Abgrabung zur vorhandenen Bebauung für Hunderte von Menschen nicht mehr gegeben.

Um den Belangen der hier lebenden Bevölkerung auch nur ansatzweise gerecht werden zu können, wäre es zwingend erforderlich, die Darstellung der Abgrabung im südlichen Bereich wesentlich zu reduzieren.

Ein mind. 6 m hoher Wall soll lt. vorliegendem Abgrabungsantrag den Schallschutz für die angrenzende Wohnbebauung sicher stellen, ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass der dargestellte Abstand viel zu gering ist.

 

3.         Große Gefahr für Kinder und Jugendliche

Viele Familien mit kleinen Kindern sind in dieses Wohngebiet gezogen. Hier leben ca. 3000 Kinder und Jugendliche.

Der Abenteuerspielplatz Kiesgrube hätte magische Anziehungskraft und wäre ein willkommener Ort für Mutproben.

Die im GEP und im Änderungsentwurf dargestellte Fläche läge in einem nahen Bereich zu den Wohnhäusern, in dem sich selbst kleinere Kinder normalerweise ohne Aufsicht gefahrlos bewegen können.

Die Umzäunung der betriebenen Abgrabung, die wesentlich mehr Abstand zu den „Reinen Wohngebieten“ aufweist, ist permanent beschädigt und bietet keinen Schutz.

 

4.            Zerstörung eines unverzichtbaren Naherholungsgebietes

Die dargestellte Fläche wird zur täglichen ruhigen Erholung stark genutzt.

Das Gebiet stellt als Teil der Regionalen Grünzüge den direkten Abschluss der Ballungsrandzone des Ruhrgebietes zum Freiraum dar und ist lt. GEP besonders schützenswert und damit für die Naherholung der hier lebenden Menschen zu erhalten.

Eine einzige, riesige Wasserfläche würde diese Forderung nicht erfüllen können. Die Zustände an den bereits vorhandenen Seen in diesem Bereich belegen dies: Zugeparkte Straßen, wildes Campen und Baden an allen Seen, Belastung der Landschaft durch Lärm und Dreck.

Diese Belastungen würden sich verstärken und auf die Wohngebiete übergreifen.

 

Das Konzept „Erholungsschwerpunkt Tenderingssee“ ist um den geplanten Abgrabungsbereich zu erweitern.

Der in der jetzt beschriebenen Planung angedachte Standort der Aufbereitungsanlage (Weiterbetrieb der Anlage der Fa. RMKS) am Tenderingsweg macht die Realisierung des bestehenden Konzeptes wenigstens für den Zeitraum der Abgrabung unmöglich. Zur Verdeutlichung: Der Antragsteller hat dem Kreis Wesel und Vertretern der Bürgerinitiative gegenüber erklärt, nur 2 ha/a abgraben zu wollen, was einem Abgrabungszeitraum von ca. 60 Jahren entsprechen würde und damit weit über die Laufzeit des GEP und allen Forderungen des Landesplanungsgesetzes hinaus geht.

 

5.            Zerstörung historischer Wegeverbindungen – Niederrheinroute

Durch sein Wegenetz stellt dieses Gebiet die einzige Verbindung von Dinslaken nach Hünxe-Bruckhausen dar, die nicht über stark befahrene Straßen führt.

Ein Teil der Wege ist Bestandteil der überregionalen, für Fahrradfahrer bedeutenden, Niederrheinroute.

Die Durchgängigkeit der Route muss erhalten bleiben.

Der Erhalt der Straße Schwarzer Weg ist sicher zu stellen.

 

6.         Erhalt von Altholzbeständen und Landschaftsteilen

Der Abgrabungsbereich gehört zum Gebiet Voerder/Dinslakener Bruch, einer reichstrukturierte Landschaft, die aber unterdurchschnittlich bewaldet ist. In dem Gebiet sind erhaltenswerte Altholzbestände aus Eichen und Buchen zu finden, auch eine in diesem Gebiet besonders seltene Altholzallee prägt die strukturreiche Landschaft in diesem Teilbereich.

Wir fordern, sollte die Fläche überhaupt weiter dargestellt bleiben, eine textliche Festsetzung zum Erhalt der Altholzbestände.

Im östlichen Bereich haben sich durch die eingetretenen Bergsenkungen im Bruckhausener Tiefgebiet großflächig schützenswerte Feuchtwiesen ausgebildet, deren Erhalt ebenfalls gefordert wird.

 

7.            Wasserqualität - Der See kippt um

Der Lohberger Entwässerungsgraben leitet Haldenrand- und Sümpfungswasser der Schachtanlage Lohberg/Osterfeld, die sich durch besonders hohe Konzentrationen von Sulfat und Chlorid und sehr hohe el. Leitfähigkeit auszeichnen, in den Rhein. Im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche infiltriert er seine Schadstoffe in das Grundwasser.

Ein entstehendes offenes Gewässer würde durch diese negativen Einflüsse umkippen.

 

Die Forderungen der WRRL und des neuen WHG sind zu beachten.

Mehrere §§ des WHG:             § 1a Erhalt der Qualität,

§ 22 Haftung für die Veränderung der Beschaffenheit des Wassers,

§ 25a Bewirtschaftungsziele,

§ 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer

§ 33a, generelles Verschlechterungsverbot, gegen den das angestrebte Vorhaben gleich mehrfach verstößt,

werden unserer Meinung nach bei Durchführung der Abgrabung verletzt.

 

Abgewogen und untersucht werden müssen folgende Punkte:

 

  • Alle Erkenntnisse aus vorhandenen Gutachten (z.B. M. Held, Düsseldorf, Szenario: offene Wasserfläche) müssen bei der Abwägung berücksichtigt werden.

 

  • Um wie viel höher wird die Schadstoffbelastung des Lohberger Entwässerungsgrabens durch die Vergrößerung der Halde, Rissbildung durch Zerrungen im Haldenrandbereich und die als sehr kritisch zu betrachtende zusätzliche Einleitung des ungeklärten Grubenwassers aus dem Bereich Osterfeld werden?

 

  • Welche Auswirkungen haben die Senkungen durch Kohleabbau der Bergwerke Lohberg und Walsum. Kann eine erneute Umkehr der Fließrichtung erfolgen?

 

  • Können negative Auswirkungen auf die Grenzen der Schutzzonen, die Qualität und die Menge des Trinkwassers ausgeschlossen werden?

 

  • Wird eine Erhöhung der Pumpleistung im Bruckhausener Senkungstief erforderlich?

 

  • Ist dadurch das Trockenfallen weiterer Flächen mit Altholzbestand zu besorgen?

 

  • Wird die Fließgeschwindigkeit des anströmenden Grundwassers erhöht?

 

  • In welcher Höhe stellt sich die Wasserspiegellage des Sees ein?

 

  • Ist ein zusätzliches Hochwasserrisiko für die Bewohner des Senkungstiefs zu besorgen?

 

Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Ein entsprechendes Gutachten sollte den Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht werden. Vor der neuen Aufstellung eines Erarbeitungsbeschlusses sollten gemeinsame Abstimmungsgespräche geführt werden.

Die betroffenen Bürger sind durch Vertreter der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ an den Gesprächen und am weiteren Verfahren zu beteiligen.

 

Zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin, bitten wir um die Übermittlung der Stellungnahmen aller am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Kies wider Willen“