|
Stellungnahme der Bürgerinitiative zur Änderung durchgeführten Änderung des Gebietsentwicklungspalnes in offene Wasserfläche
Bürgerinitiative “Kies wider Willen”
Bezirksregierung Düsseldorf
Abteilung 6
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
18. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(GEP 99) im Gebiet der Gemeinde Hünxe (Nachfolgenutzung des Abgrabungsbereiches Fliebeckshof) AZ 61.52.01.18
Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“
Die Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ lehnt die 18. Änderung des GEP 99 (Darstellung als große offene Wasserfläche) aus folgenden Gründen ab:
1. Erkenntnisse und Forderungen aus dem Abgrabungsmonitoring beachten
In die Entscheidung, ob die Darstellung dieser Fläche überhaupt weiterhin zu verantworten ist, sollten die Erkenntnisse aus dem Abgrabungsmonitoring (Tischvorlage zur Sitzung des RR am 12.12.02) zwingend beachtet werden.
Die Forderungen, die für die Ausweisung neuer Flächen gelten sollen, müssen auch bei der hier zur Rede stehenden Änderung der Folgenutzung berücksichtigt werden.
Auf die Darstellung konfliktarmer Abgrabungsbereiche, dieses Kriterium erfüllt die Fläche Fliebeckshof unserer Ansicht nach nicht, wird besonders hingewiesen.
2. Nähe zur Wohnbebauung
Im gesamten Regierungsbezirk ist keine weitere Abgrabung mit einer solchen Nähe zur einer derart dichten Bebauung dargestellt.
Die Wohngebiete sind in den letzten beiden Jahrzehnten gerade in unmittelbarer Nähe zur geplanten Abgrabung massiv erweitert worden. Die Claudiastraße ist in diesem Zeitraum neu entstanden.
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wären bei der damit noch extremer gewordenen Nähe der Abgrabung zur vorhandenen Bebauung für Hunderte von Menschen nicht mehr gegeben.
Um den Belangen der hier lebenden Bevölkerung auch nur ansatzweise gerecht werden zu können, wäre es zwingend erforderlich, die Darstellung der Abgrabung im südlichen Bereich wesentlich zu reduzieren.
Ein mind. 6 m hoher Wall soll lt. vorliegendem Abgrabungsantrag den Schallschutz für die angrenzende Wohnbebauung sicher stellen, ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass der dargestellte Abstand viel zu gering ist.
3. Große Gefahr für Kinder und Jugendliche
Viele Familien mit kleinen Kindern sind in dieses Wohngebiet gezogen. Hier leben ca. 3000 Kinder und Jugendliche.
Der Abenteuerspielplatz Kiesgrube hätte magische Anziehungskraft und wäre ein willkommener Ort für Mutproben.
Die im GEP und im Änderungsentwurf dargestellte Fläche läge in einem nahen Bereich zu den Wohnhäusern, in dem sich selbst kleinere Kinder normalerweise ohne Aufsicht gefahrlos bewegen können.
Die Umzäunung der betriebenen Abgrabung, die wesentlich mehr Abstand zu den „Reinen Wohngebieten“ aufweist, ist permanent beschädigt und bietet keinen Schutz.
4. Zerstörung eines unverzichtbaren Naherholungsgebietes
Die dargestellte Fläche wird zur täglichen ruhigen Erholung stark genutzt.
Das Gebiet stellt als Teil der Regionalen Grünzüge den direkten Abschluss der Ballungsrandzone des Ruhrgebietes zum Freiraum dar und ist lt. GEP besonders schützenswert und damit für die Naherholung der hier lebenden Menschen zu
erhalten.
Eine einzige, riesige Wasserfläche würde diese Forderung nicht erfüllen können. Die Zustände an den bereits vorhandenen Seen in diesem Bereich belegen dies: Zugeparkte Straßen, wildes Campen und Baden an allen Seen, Belastung
der Landschaft durch Lärm und Dreck.
Diese Belastungen würden sich verstärken und auf die Wohngebiete übergreifen.
Das Konzept „Erholungsschwerpunkt Tenderingssee“ ist um den geplanten Abgrabungsbereich zu erweitern.
Der in der jetzt beschriebenen Planung angedachte Standort der Aufbereitungsanlage (Weiterbetrieb der Anlage der Fa. RMKS) am Tenderingsweg macht die Realisierung des bestehenden Konzeptes wenigstens für den Zeitraum der
Abgrabung unmöglich. Zur Verdeutlichung: Der Antragsteller hat dem Kreis Wesel und Vertretern der Bürgerinitiative gegenüber erklärt, nur 2 ha/a abgraben zu wollen, was einem Abgrabungszeitraum von ca. 60 Jahren entsprechen
würde und damit weit über die Laufzeit des GEP und allen Forderungen des Landesplanungsgesetzes hinaus geht.
5. Zerstörung historischer Wegeverbindungen – Niederrheinroute
Durch sein Wegenetz stellt dieses Gebiet die einzige Verbindung von Dinslaken nach Hünxe-Bruckhausen dar, die nicht über stark befahrene Straßen führt.
Ein Teil der Wege ist Bestandteil der überregionalen, für Fahrradfahrer bedeutenden, Niederrheinroute.
Die Durchgängigkeit der Route muss erhalten bleiben.
Der Erhalt der Straße Schwarzer Weg ist sicher zu stellen.
6. Erhalt von Altholzbeständen und Landschaftsteilen
Der Abgrabungsbereich gehört zum Gebiet Voerder/Dinslakener Bruch, einer reichstrukturierte Landschaft, die aber unterdurchschnittlich bewaldet ist. In dem Gebiet sind erhaltenswerte Altholzbestände aus Eichen und Buchen zu
finden, auch eine in diesem Gebiet besonders seltene Altholzallee prägt die strukturreiche Landschaft in diesem Teilbereich.
Wir fordern, sollte die Fläche überhaupt weiter dargestellt bleiben, eine textliche Festsetzung zum Erhalt der Altholzbestände.
Im östlichen Bereich haben sich durch die eingetretenen Bergsenkungen im Bruckhausener Tiefgebiet großflächig schützenswerte Feuchtwiesen ausgebildet, deren Erhalt ebenfalls gefordert wird.
7. Wasserqualität - Der See kippt um
Der Lohberger Entwässerungsgraben leitet Haldenrand- und Sümpfungswasser der Schachtanlage Lohberg/Osterfeld, die sich durch besonders hohe Konzentrationen von Sulfat und Chlorid und sehr hohe el. Leitfähigkeit auszeichnen, in
den Rhein. Im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche infiltriert er seine Schadstoffe in das Grundwasser.
Ein entstehendes offenes Gewässer würde durch diese negativen Einflüsse umkippen.
Die Forderungen der WRRL und des neuen WHG sind zu beachten.
Mehrere §§ des WHG: § 1a Erhalt der Qualität,
§ 22 Haftung für die Veränderung der Beschaffenheit des Wassers,
§ 25a Bewirtschaftungsziele,
§ 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer
§ 33a, generelles Verschlechterungsverbot, gegen den das angestrebte Vorhaben gleich mehrfach verstößt,
werden unserer Meinung nach bei Durchführung der Abgrabung verletzt.
Abgewogen und untersucht werden müssen folgende Punkte:
- Alle Erkenntnisse aus vorhandenen Gutachten (z.B. M. Held, Düsseldorf, Szenario: offene Wasserfläche) müssen bei der Abwägung berücksichtigt werden.
- Um wie viel höher wird die Schadstoffbelastung des Lohberger Entwässerungsgrabens durch die Vergrößerung der Halde, Rissbildung durch Zerrungen im Haldenrandbereich und die als sehr kritisch zu betrachtende zusätzliche
Einleitung des ungeklärten Grubenwassers aus dem Bereich Osterfeld werden?
- Welche Auswirkungen haben die Senkungen durch Kohleabbau der Bergwerke Lohberg und Walsum. Kann eine erneute Umkehr der Fließrichtung erfolgen?
- Können negative Auswirkungen auf die Grenzen der Schutzzonen, die Qualität und die Menge des Trinkwassers ausgeschlossen werden?
- Wird eine Erhöhung der Pumpleistung im Bruckhausener Senkungstief erforderlich?
- Ist dadurch das Trockenfallen weiterer Flächen mit Altholzbestand zu besorgen?
- Wird die Fließgeschwindigkeit des anströmenden Grundwassers erhöht?
- In welcher Höhe stellt sich die Wasserspiegellage des Sees ein?
- Ist ein zusätzliches Hochwasserrisiko für die Bewohner des Senkungstiefs zu besorgen?
Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Ein entsprechendes Gutachten sollte den Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht werden. Vor der neuen Aufstellung eines Erarbeitungsbeschlusses sollten gemeinsame Abstimmungsgespräche geführt
werden.
Die betroffenen Bürger sind durch Vertreter der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ an den Gesprächen und am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin, bitten wir um die Übermittlung der Stellungnahmen aller am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative „Kies wider Willen“
|