Briefe 2003

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“K i e s  w i d e r  W i l l e n”




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Das Entstehen neuer Baggerseen wird von vielen Mitgliedern des Regionalrates immer wieder positiv dargestellt. Dabei wird vergessen, dass eine Abgrabung für die betroffenen Menschen zunächst eine Jahrzehnte lange Belastung bedeutet.

Aus diesem Grund haben wir folgenden Brief an die im Verteiler Genannten geschickt.

 

 Offener Brief

Verteiler

siehe unten

 

Betr.:            Abgrabungsmonitoring und das neue Schlagwort

                     „Gesellschaftlicher Mehrwert“ in Verbindung mit Baggerseen

            Als ein schlechtes Beispiel dient hier der Bereich der Tenderingsseen, der durch den

           Abgrabungsbereich Fliebeckshof in Hünxe-Bruckhausen erweitert werden soll

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Abgrabungsmonitoring in Verbindung mit nachhaltigem Umgang nicht erneuerbarer Ressourcen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, das sind Schlagworte, die immer wieder und ganz besonders bei der Diskussion um Abgrabungen in unserem Regierungsbezirk von allen Entscheidungsträgern gerne vollmundig bebraucht werden.

Leider wurden sie bei den getroffenen Entscheidungen dann aber wieder nicht berücksichtigt. Entscheidend war wieder nur, die Forderungen der Landesplanung nach Planungssicherheit für die Kiesindustrie und Versorgungssicherheit der hiesigen Bevölkerung mit nicht energetischen Rohstoffen zu erfüllen.

Seit über 2 Jahren hätten diese landesplanerischen Ziele an das Raumordnungsgesetz des Bundes angepasst werden müssen. Das Ergebnis wäre, dass die lange Versorgungs- und Planungssicherheit nicht mehr festgeschrieben werden müsste. Aber im Düsseldorfer Landtag tut sich nichts. Bemerkenswert ist, dass der Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, die Landesregierung erneut aufzufordern, das Landesgesetz zu reformieren, mehrheitlich von der CDU-Fraktion abgelehnt wurde. Hier hätte die Mehrheitsfraktion im Regionalrat direkt Druck auf die Landeskoalition ausüben können. Sie hielt es mit der Begründung, die Novellierung müsse sowieso durchgeführt werden, für entbehrlich.

In der März-Sitzung des Regionalrates waren sich noch alle Fraktionen einig, einer „finnischen Seenlandschaft“ am Niederrhein den Riegel vor schieben zu wollen. Auch bestand Einigkeit darüber, den Begehrlichkeiten der Kiesindustrie nicht mehr so bedingungslos nachgeben zu wollen.

Es sollte u.a. der tatsächliche Bedarf, die wirklich benötigten Qualitäten, die Mächtigkeit und Qualität der Lagerstätte und auch der demographische Faktor, um nur einige Punkte zu nennen, berücksichtigt werden.

Was findet man von alle dem im Abgrabungsmonitoring wieder? Wie gehabt, Flächenangaben in ha und den Hinweis zusätzlich schnell (Anfang 2004) weitere 450 ha zur Befriedigung der Begehrlichkeit der Kiesindustrie im Gebietsentwicklungsplan fest zu schreiben.

 

Statt wirklich ernst gemeinter Nachhaltigkeit ist das Modewort

„Gesellschaftlicher Mehrwert“

im Zusammenhang mit der Entstehung wertloser und konfliktreicher Baggerseen neu kreiert worden.

Die Skurrilität dieses neuen Begriffes erklären wir anhand der Aussagen des KVR (lokale Presse vom 16.09.03) und seiner Stellungnahme zur Änderung der Folgenutzung als offene Wasserfläche für den Bereich Fliebeckshof in Hünxe-Bruckhausen.

Bitte lesen Sie die drei folgenden Seiten (Sisyphusarbeit des KVR geht weiter) aufmerksam.

Bei uns hat die Stellungnahme des KVR in Verbindung mit den Aussagen in der Presse und den Zuständen vor Ort in Anbetracht der leeren Kassen nur Kopfschütteln hervorgerufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative

Kies wider Willen

 

Verteiler:

Herr Regierungspräsident Jürgen Büssow

Herr Heinz Konze, Dir. Abt. 6

Herr Dr. Walter Stork, Dir. Abt. 5

 

Frau Birgit Amend-Glantschnig, Landrätin des Kreises Wesel

Herr Rudolf Kerstin, Landrat des Kreises Kleve

 

Fraktionen und Gruppen des Regionalrates

 

Fraktionen und Gruppen des Kreistages Wesel

Fraktionen und Gruppen des Kreistages Kleve

 

Frau Sabine Weiss, Bürgermeisterin der Stadt Dinslaken

Herr Hermann Hansen, Bürgermeister der Gemeinde Hünxe

Herr Leonhard Spitzer, Bürgermeister der Stadt Voerde

 

Fraktionen und Gruppen in der Stadt Dinslaken

Fraktionen in der Gemeinde Hünxe

 

Ev. Kirchengemeinde Hünxe

Ev. Kirchengemeinde Dinslaken Bruch

Angelsportverein Hünxe

 

Rheinische Post in Dinslaken

Neue Rhein Zeitung in Dinslaken

Niederrheinanzeiger in Dinslaken

Stadt Panorama in Moers

 

 

Sisyphusarbeit des KVR geht weiter

Kommentar der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ zu den Aussagen des KVR

Aussage KVR = schwarz, Kommentar = rot

Der Besucherdruck auf die Tenderingsseen ist nach wie vor sehr stark, das beklagt Projektleiter Ulrich Müller vom KVR.

„Die Leute hier komplett herauszukriegen, das bekommen wir nicht hin! Tier- und Pflanzenwelt leiden massiv unter dem Ansturm der Erholungssuchenden.“

Der KVR wird mit der Situation an den Tenderingsseen schon lange nicht mehr fertig. Der Besucherdruck hat sich in den letzten Jahren immer weiter verstärkt.

Die immer größer werdenden Wasserflächen ziehen verstärkt Besucher aus weiter entfernten Bereichen an. Sämtliche Straßen und Wege rund um die Seen sind ständig zugeparkt, selbst Rettungswagen können die Engpässe nicht mehr passieren.

Der unbestrittene Druck durch die Besuchermassen wird sich immer weiter in die Wohngebiete ausdehnen.

Umso erstaunlicher ist, dass der KVR in seiner Stellungnahme zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den geplanten Abgrabungsbereich „Fliebeckshof“ zu folgendem Fazit kommt:

„Das Ziel, ökologische Freiraumqualitäten im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit als Ausgleichsraum und eine freiraumverträgliche Entwicklung der intensiven sowie landschaftsbezogenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten unter Einbeziehung der spezifischen natur- und kulturräumlichen Besonderheiten zu verbessern, wird aus Sicht des Kommunalverbandes Ruhrgebiet begrüßt.

Die Leistungsfähigkeit des Freiraumes ist jedenfalls um die Seen herum längst an ihre Grenzen gestoßen.

Die vorhandenen natur- und kulturräumlichen Besonderheiten dieser Landschaft sind die wechselnden Wiesen- und Ackerflächen und besonders die wertvollen Altholzbestände, die durch die Schaffung einer riesigen Wasserfläche für immer verloren gehen würden. Wo eine Verbesserung eintreten soll, vermögen wir nicht zu erkennen. Die schlimmen Zustände herrschen nicht in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen sondern nur in der Nähe der Seen.

Wenn die in der Begründung aufgeführten wasserwirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die durch eine Wiederverfüllung zu erwarten wären, durch eine Änderung der Folgenutzung positiv zu beeinflussen sind, entspricht dies den durch den Kommunalverband Ruhrgebiet wahrzunehmenden Belangen.

Die Verfüllung mit Bergematerial war bereits seit Februar 2000 durch eine Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf untersagt worden. Möglich wäre die Verfüllung mit unbelastetem Boden gewesen.

Durch die Änderung der Folgenutzung als offene Wasserfläche wird der Grundwasserkörper für immer frei gelegt, sodass sämtliche Schadstoffe ungefiltert in das Grundwasser eintreten können. Eine besondere Gefahr geht weiter von dem undichten Lohberger Entwässerungsgraben aus, dessen hohe Schadstofffracht in das Grundwasser eindringt.

Der Kommunalverband Ruhrgebiet ist Eigentümer benachbarter Wasserflächen. Nach Verhandlungen mit der hier aussandenden Firma RLG Sand und Kies GmbH wurde vereinbart, dass nach Auskiesung und Herrichtung der Wasserflächen, diese durch den KVR erworben werden, sodass eine den Planungen entsprechende Nutzung gewährleistet ist.

Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Abgrabungsbereiche nach erfolgter Abgrabung, mit entsprechenden Auflagen und Bedingungen, als Seeflächen rekultiviert und als Wasserfläche in der Folgenutzung für den Arten- und Biotopschutz sowie für eine extensive Freizeitnutzung möglichst zeitnah hergerichtet werden.

Der KVR ist Eigentümer der vorhandenen Baggerseen. Der Angelsportverein Hünxe sorgt mit seinen Mitgliedern für Sauberkeit, Ruhe und Ordnung. Der KVR ist hierzu überhaupt nicht in der Lage, hat aber bereits mit dem Antragsteller vereinbart, später die Flächen zu kaufen, um eine den Planungen entsprechende Nutzung zu gewährleisten. Wer soll dann diese geplante Nutzung gewährleisten? Welcher Hünxer Verein wird bereit sein, die Fläche zu pachten und in Ordnung zu halten?

Der KVR hofft auf Biotop- und Artenschutz, verbunden mit extensiver Freizeitnutzung, also auf genau das, was er an drei der vier bereits vorhandenen Seen schon jetzt nicht im Griff hat: Wildes Campen und Baden, frei laufende Hunde und Trampelpfade bis an die Wasserfläche.

Denn sollte ein See entstehen, wollen die Spaziergänger ihn auch sehen können. Da aber die Seen für den Biotop- und Artenschutz an den Ufern bepflanzt werden, werden sich die gleichen Probleme wieder ergeben.

 

 

Brief an die Fraktionen des Regionalrats vom 19. Juni 2003

Betr.: 18. Änderung des GEP 99, Abgrabung Fliebeckshof in Hünxe-Bruckhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beschlussvorlagen für die nächste Sitzung des PA / RR sind zum größten Teil veröffentlicht.

  • Es soll der Erarbeitungsbeschluss für ca. 90 ha Abgrabungsfläche in Rees und der Aufstellungsbeschluss für zusätzliche 17 ha als Erweiterung in Wesel verabschiedet werden.
  • In dem Beschlussvorschlag zur 18. Änderung des GEP wird seitens der Bezirksplanungsbehörde bezug auf das einzuhaltende Mengengerüst und die Vorgaben der Landesplanung genommen.
  • Ferner fordert Regierungspräsident Jürgen Büssow die Stadt Düsseldorf auf, ein Gutachten zur Umweltverträglichkeit für eine neue 90 ha große Abgrabung „Elbsee“ in Düsseldorf vorzulegen. (Pressemitteilung der Bez.-Reg. vom 13.06.03)
  • Es soll Abgrabungsmonitoring durchgeführt werden. Doch es fehlt die belastbare Datengrundlage. Der Absatz von Kies und Sand ist weiter rückläufig. Trotzdem werden laufend neue Abgrabungsflächen diskutiert.
  • In diesen angestrebten neuen Flächenausweisungen vermissen wir den Hinweis auf den haushälterischen Umgang mit der endlichen Ressource Sand und Kies, wie er im GEP 99 festgeschrieben ist.

Deshalb richten wir noch einmal die Bitte an Sie, noch nicht über die Abgrabung Fliebeckshof zu entscheiden. Es widerspricht dem Instrument des Monitorings, bei fehlendem Bedarf weitere Flächen auszuweisen, gleichzeitig auf einen konfliktreichen Standort aber nicht verzichten zu wollen.

Die Bezirksplanungsbehörde hatte zugesagt, Ihnen unsere Stellungnahme zuzusenden.

Der Vorsitzende des Regionalrates wies in der letzten Sitzung in Duisburg sogar darauf hin, dass die Politik über unsere Stellungnahme beraten möge.

Dazu möchten auch wir Sie noch einmal im Sinne der Bürger dringend auffordern.

Die Bürgerinitiative hat als Einziger auf die wasserrechtliche Problematik, z.B. durch den Schadstoffeintrag aus dem Lohberger Entwässerungsgraben in das Grundwasser, hingewiesen. Bereits 1996 hat ein Gutachten belegt, dass ein See in diesem Bereich „umkippen“ würde. Umso erstaunlicher war für uns, dass selbst die Abtl. 8 der Bezirksregierung Arnsberg (das frühere LOBA), die die Verfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis der Einleitungen in den Graben durchführt, auf diesen Umstand nicht hingewiesen hat.

In der Beschlussvorlage für „Bad Himmelblau“ und für die Auskiesung „Elbsee“ in Düsseldorf z.B., werden Gutachten bzw. Gesamtkonzepte für den Erholungsbereich angesprochen.

Für den Bereich der Tenderingsseen hält der Kreis Wesel ein Gesamtkonzept für zwingend erforderlich. Leider liegt bis heute nichts vor.

Auch lässt sich aus dem Abgrabungsgutachten, das der GEP-Neuaufstellung zugrunde gelegen hat, nicht ableiten, dass es sich im Falle Fliebeckshof wirklich, wie immer wieder behauptet, um einen konfliktarmen Standort handelt. Kommunale Belange, und damit auch die Belange der hier lebenden und neu zugezogenen Menschen, berücksichtigt dieses Gutachten nämlich ausdrücklich nicht.

Während der Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind die meisten Bedenken nicht berücksichtigt worden, s. Synopse der Stellungnahmen und Ergebnisse der Erörterung. Es wird einfach alles auf die nachfolgende Planfeststellung geschoben.

Warum wird im Falle Fliebeckshof von Seiten der Behörde so agiert?

In den anderen angesprochenen Fällen sollen die gleichen Bedenken im Vorfeld auf Ebene des GEP diskutiert werden.

Geht es hier nur um den Bestandsschutz gerade für diesen Antragsteller? Dieser Gedanke drängt sich uns immer mehr auf.

Die Fläche am Fliebeckshof bietet, wie keine andere im gesamten Regierungsbezirk, durch ihre unmittelbare Nähe zur dichten Bebauung, das größte Konfliktpotential zwischen Auskieser und Bevölkerung.

In diesem Fall muss ernsthaft der Flächentausch gefordert werden. Die Betroffenheit ist im Laufe der Jahre bei vielen Bürgern bereits in Wut umgeschlagen

Als Mitglieder des Regionalrates sind Sie die Verpflichtung eingegangen, sich für die Belange der Bürger einzusetzen. Die Bezirksplanungsbehörde fühlt sich offenbar nur einseitig ihren landespolitisch gewollten Vorgaben verpflichtet und handelt damit gegen den selbst auferlegten Grundsatz, sparsam, d.h. nachhaltig, mit Grund und Boden umzugehen.

Ihre Fraktion wird sicher eine Klausurtagung vor der nächsten Sitzungsrunde abhalten.

Wir würden gerne unsere Stellungnahme mit Ihnen diskutieren und über die durchgeführte Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange berichten.

Bitte teilen Sie uns mit, ob sie uns hierzu mit zwei Personen Gelegenheit geben möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Franzkowiak

Bürgerinitiative

Kies wider Willen

Kopie an die Fraktionsvorsitzenden

Herrn Dieter Pützhofen, Herrn Hans Hugo Papen

Herrn Regierungspräsident Jürgen Büssow

 

 

 

Brief an die Fraktionen des Regionalrats vom 5. Juni 2003

Betr.:    Sitzung des Planungsausschusses und des Regionalrates am 2. bzw. 10. 07. 2003

hier:            Absetzung der Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss über die 18. Änderung des GEP 99, Abgrabungsbereich Fliebeckshof in Hünxe-Bruckhausen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Jahresplanung der Sitzungen des Regionalrates war vorgesehen, dass im Juli ein „Sachstandsbericht zur Fortentwicklung des Abgrabungsmonitoring als Controllinginstrument zur regionalen Entwicklungspolitik für den Regierungsbezirk Düsseldorf (ggfls. Konsequenzen für GEP-Änderungen)“ vorgelegt werden sollte.

Auf Anfrage erhielten wir gestern die Auskunft der Bezirksplanungsbehörde, dass die Datengrundlage für das Monitoring noch nicht vorliegen würde und deshalb aus verständlichem Grund dieser Bericht erst in der Oktober-Sitzung vorgelegt werden wird.

Bereits in der kommenden Sitzung sollen jedoch mehrere GEP-Änderungen zu Abgrabungen und auch Neuausweisungen vorgenommen werden. Für uns wäre nicht nachvollziehbar, dass weitere ca. 100 ha Abgrabungsfläche ohne den Nachweis des zusätzlichen Bedarfs, also ohne Grund, neu ausgewiesen werden sollten.

Damit würde nach unserem Verständnis das Instrument des Monitorings ausgehebelt werden.

In den letzten Sitzungen haben uns die lebhaften Diskussionen gezeigt, dass alle Mitglieder des Regionalrats dieses sinnvolle Instrument zur Steuerung der Flächenausweisung begrüßen.

Wir möchten Sie deshalb bitten, die Beschlussfassung zur 18. Änderung des GEP 99 so lange zurückzustellen, bis

  • die Datengrundlagen zum Monitoring vorliegen
  • geklärt ist, ob durch einvernehmliche neue Ausweisungen, ein Flächentausch und damit die Streichung der Fläche am Fliebeckshof vorgenommen werden kann.

Wir bitten um eine kurze Nachricht, ob Ihre Fraktion unser Anliegen aufgreifen und eine Änderung der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses und des Regionalrats unterstützen möchte.

Für Rückfragen, besonders bezüglich unserer Stellungnahme zur GEP-Änderung, die Ihnen von der Geschäftsstelle des Regionalrats mit den Sitzungsunterlagen zugestellt werden soll, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Helga Franzkowiak

Bürgerinitiative

Kies wider Willen

Kopien an:

Herrn Horst Dorten (FDP im RR)

Herrn Otto Lakkmann (FDP im RR)

Herrn Roland Sperling (PDS im RR)

Herrn Hans-Joachim Berg (Technischer Dezernent, Kreis Wesel)

Frau Sabine Weiss (Bürgermeisterin der Stadt Dinslaken)

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken

Fraktion-B90 / Die Grünen im Rat der Stadt Dinslaken

FDP im Rat der Stadt Dinslaken

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken

Lokalredaktion der NRZ und der RP in Dinslaken

Redaktion Radio KW

 

 

Diesen Brief haben wir Herrn Pfarrer Schütte für die Sitzung des Presbyteriums am 07.03.03 zugestellt

 

An die Mitglieder

des Presbyteriums der

Evangelischen Kirche

In Hünxe

 

Betr.: Änderung des GEP für den geplanten Abgrabungsbereich Fliebeckshof

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe als Mitglied des NABU im Kreis Wesel, stellvertretend für das Landesbüro der Naturschutzverbände, an der mündlichen Erörterung zur Änderung der Folgenutzung am 01.04.03 bei der Bezirksregierung in Düsseldorf teilgenommen.

Bergeverfüllung soll aus wasserwirtschaftlichen und planerischen Erwägungen nicht mehr erfolgen. Es soll nach dem Willen der Bez.-Reg. eine zusammenhängende offene Wasserfläche dargestellt werden.

Die verfahrensführende Abtl. 6 der Bez.-Reg. Düsseldorf hat zwar die Ausführungen der Naturschutzverbände zur Kenntnis genommen, ist den Anregungen mit dem Hinweis, sie im gesondert beim Kreis Wesel anhängigen Planfeststellungsverfahren einzubringen, aber nicht gefolgt.

Auch alle anderen Bedenken der Träger öffentlicher Belange, die sich auf Wasserwirtschaft und Ökologie, wie Erhalt der Altholzbestände, Vergrößerung des Abstands zur Bebauung, Fragen der Kompensation, die sehr schwer zu klären sein wird, bezogen, wurden abgewiesen. Die Planfeststellung soll das regeln. (Die Zulassung des RBP Walsum schlägt überall durch. Es fehlen Kompensationsflächen.) Die Landwirtschaftskammer bemängelt zurecht, dass bei der Vernichtung der Altholzbestände lt. Landschaftspflegerischem Begleitplan zum Rossenray-Antrag ca. 56 ha Ackerflächen verloren gehen, die aufgeforstet werden müssten.

Der Kreis Wesel fragte, ob eine GEP-Änderung nötig wäre, wenn diese Fläche an einem Stück aufgeforstet werden soll. Seitens der schlecht vorbereiteten Bez.-Reg. herrschte Ratlosigkeit. Man holte einen GEP, um zu sehen, ob dort Waldflächen ausgewiesen sind.

Tatsache ist aber, dass bei Abgrabungen nur die Folgenutzung dargestellt wird.

Erstaunlich ist für mich auch, dass in der Begründung des Erarbeitungsbeschlusses die Rede davon ist, dass sich die geplante Abgrabung im Anstrom der Wassergewinnung Löhnen befindet, die Bedenken der Naturschutzverbände, der sich auf Senkungen der Bergwerke bezieht, aber trotzdem nicht beachtet wurden.

Die Problematik des Lohberger Entwässerungsgrabens ist völlig unter den Tisch gefallen. Hier bezog man sich nur auf die Stellungnahme der Bez.-Reg. Arnsberg, die auf die Problematik der Halde eingeht, die aber im Grundwasserbereich durch das Bruckhausener Senkungstief hydraulisch von der geplanten Abgrabung getrennt ist.

Die Abgrabungsfläche Fliebeckshof ist integrierter Bestandteil des Mengengerüstes des GEP 99. Hierauf wies der zuständige Sachbearbeiter hin. Es wird aber weiter Monitoring betrieben. Die Zahlen liegen noch nicht abschließend vor. Das Abgrabungsmonitoring wird in der PA-Sitzung am 2.7.03 und in der RR-Sitzung am 10.07.03 wieder auf der Tagesordnung stehen.

Hier könnte man, meiner Meinung nach auch noch einhaken, denn es existiert ein Erarbeitungsbeschluss für eine 17 ha große Fläche, die zusätzlich für eine Abgrabung ausgewiesen werden soll.

Es kann ja wohl nicht sein, dass immer nur bei der Flächenreduzierung auf das Mengengerüst verwiesen wird, die Ausweisung zusätzlicher Flächen aber keine Reduzierung an einer anderen Stelle nach sich ziehen soll.

Die Naturschutzverbände können eine weitere Stellungnahme bis 11.03.03 abgeben.

Die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ ist von der Bezirksregierung nicht berücksichtigt worden. Der Vorsitzende des Regionalrates, hat uns aber in der letzten Sitzung des Regionalrates aufgefordert, unsere Stellungnahme den Fraktionen des Regionalrates zuzustellen, damit die Politiker in der nächsten Sitzungsrunde die Bedenken der Bürger bei der Beschlussfassung berücksichtigen können.

Während der Erörterung ist seitens der Bezirksregierung mehrmals darauf hingewiesen worden, dass die Darstellung im GEP nur die Möglichkeit einräumt, einen Abgrabungsantrag zu stellen. Eine Genehmigung zieht diese Darstellung also keineswegs zwangsläufig nach sich, sie stellt somit auch kein Recht auf Auskiesung dar, wie von verschiedenen Seiten immer wieder behauptet wird. Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass das Nichtveräußern von Abgrabungs- oder Kompensationsflächen das beste Argument gegen eine nicht gewollte Abgrabung seien.

Sollte es von Ihrer Seite noch Fragen zu dem dargestellten Sachverhalt bzw. zum Ablauf des weiteren Verfahrens geben, wäre ich gerne bereit, auch sehr kurzfristig, an Ihrer Sitzung teilnehmen.

Sobald wir Neuigkeiten erfahren, werden wir Sie selbstverständlich gerne wieder unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative

Kies wider Willen

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