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Informationsveranstaltung am 10.04.2002 in Hünxe-Bruckhausen

 Stand des Verfahrens

Der eingereichte Antrag für die große Fläche wird im Moment nicht weiterverfolgt.

Bei der neuen Teilplanung:

  • Der Schwarze Weg und die Steinbrinkstraße sollen für den Transport nicht mehr benutzt werden.
  • Die favorisierte „Tunnellösung“, nur eine Unterführung unter der Dinslakener Straße, wird nicht mehr gebraucht.
  • Damit entfällt auch das Druckmittel, die Wege innerhalb der Fläche für den Bau der Unterführung dem Auskieser zur Verfügung zu stellen.
  • Der Abtransport über das Zechengelände und die Anbindung an die Bergerstraße entfällt.
  • Die Verfüllung mit dem schadstoffbelasteten Bergematerial wird nicht mehr weiter verfolgt. Für die ganze Fläche oder nur für den neuen Antrag? Das Bergwerk Lohberg / Osterfeld verfügt über genügend Haldenkapazität und benötigt die Verfüllung der Auskiesung nicht.
  • Der Anlagenstandort soll nicht mehr am alten Möllebeck gebaut werden. Die Anlage der Fa. RMKS soll für diese geplante Auskiesung genutzt werden. Erst wenn RMKS nicht mehr auskiest?
  • Der Kies soll per Bandanlage zur Aufbereitung der Fa. RMKS transportiert werden. Wo genau?

   1)  Die Auskiesung wäre viel zu nah an den Wohngebieten

   2)  Große Gefahr für Kinder und Jugendliche durch den Saugbaggerbetrieb

   3)  Zerstörung wertvoller Altholzbestände

   4)  Zerstörung eines unverzichtbaren Naherholungsgebietes

   5)  Zerstörung historischer Wegeverbindungen von Bruckhausen nach Dinslaken

   6)  Belastung der Menschen durch Lärm und Dreck

   7)  Lärmschutzwall verhindert den Blick in die Natur

   8)  Abtragen des Walls erzeugt wieder Lärm und Dreck

   9)  Wasserfläche würde zahlreiche Besucher anlocken

 10)  Die Wohnqualität würde gerade an Wochenenden stark beeinträchtigt werden

 11)  Die Einflüsse der Bergehalde bzw. des Lohberger Entwässerungsgrabens lassen            den See umkippen.

 12)  Welche Vorschriften (§§) stehen dem Vorhaben entgegen?

 13)  Der GEP 99 muss geändert werden! Die Politiker und die Verwaltung                            entscheiden wieder mit!

 14)  Kann die Auskiesung noch verhindert werden?

 


 1)   Auskiesung wäre viel zu nah an den Wohngebieten

 Die Gemeinde Hünxe hat 1997 in ihrer Stellungnahme zum Gebietsentwicklungsplan bereits für die dann gestrichene Fläche östlich von Bruckhausen sehr treffend festgestellt:

„In dem Bereich Bruckhausen ist bereits ein dichtbesiedeltes Wohngebiet vorhanden, so dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei der Nähe zur Abgrabung nicht mehr gegeben wären. Die Gemeinde Hünxe ist der Auffassung, dass der Abgrabungsbereich ersatzlos zu streichen ist. Die hier angedachte Nutzung ist abträglich für die bereits vorhandene Wohnbebauung Bruckhausen. Ferner steht sie dem Begehren der Gemeinde entgegen, westlich von Bruckhausen Freihaltebereiche für eine mögliche ASB-Nutzung vorzusehen.

Die Gemeinde verweist weiter darauf, dass im gesamten Regierungsbezirk keine weitere Abgrabung in einer solchen Nähe zur Wohnbebauung dargestellt ist.“

Eine solche oder ähnliche Stellungnahme hätten auch die Dinslakener Bürger von ihrer Verwaltung erwarten dürfen.

Nach unseren Recherchen hat die Stadt Dinslaken aber überhaupt keine Stellungnahme abgeben.         Warum nicht?

Die Fläche neben Bruckhausen ist ersatzlos gestrichen worden. Das hätte auch für Teile der jetzt beantragten Abgrabung durch die Stadt Dinslaken, zusammen mit der Gemeinde Hünxe, erreicht werden können.

In Dinslaken wurde weiter entlang der Claudiastraße gebaut. Es gibt jetzt noch unmittelbar an die geplante Abgrabung angrenzende Flächen, die in naher Zukunft bebaut werden könnten.


 

2)   Große Gefahr für Kinder und Jugendliche durch den Saugbaggerbetrieb

 An den Tenderingsseen hält seit Jahren kein Zaun dem Besucheransturm mehr stand. Er ist an vielen Stellen zerstört.

Die Fa. RMKS lässt ihr Tor bereits offen, damit „ihre Gäste“ ungehindert hereinspazieren können und somit den Zaun nicht immer wieder beschädigen.

Fa. Rossenray will den Kies direkt neben Wohngebieten abgraben lassen.

Hier leben sehr viele junge Familien mit Kindern.

Gerade kleinere Kinder kämen in große Gefahr, denn die Auskiesung fände in einer Entfernung zum Elternhaus statt, in der sich Kinder normalerweise gefahrlos alleine bewegen.

Dieser „Abenteuerspielplatz Kiesgrube“ hätte geradezu magische Anziehungskraft, auch für größere Kinder, und wäre ein willkommener Ort für Mutproben.

Für die Eltern bedeutete das ständige Angst um ihre Kinder, statt entspanntem Leben in wirklich schönen Wohngebieten. Gerade dafür sind reine Wohngebiete aber durch den Gesetzgeber geschützt. In ihnen haben alle Planungen und Aktivitäten zu unterbleiben, die dieses ruhige Wohnen stören.

Die beantragte Auskiesung würde diesen Zustand empfindlich und nachhaltig stören. (Mehr dazu unter Punkt 9 und 10)

Eine Abgrabung darf direkt an der Wohnbebauung nicht genehmigt werden!

Diese Abgrabung darf nicht genehmigt werden, sie ist eine Gefahr für Kinder und Jugendliche!


 

3)    Zerstörung wertvoller Altholzbestände

4)    Zerstörung eines unverzichtbaren Naherholungsgebietes

5)    Zerstörung historischer Wegeverbindungen von Bruckhausen nach                        Dinslaken

Das Gebiet nördlich des Lohberger Entwässerungsgraben ist Teil des ohnehin schon waldarmen Gebietes Bruckhausener Bruch. Lt. Vorentwurf des Landschaftsplanes Hünxe handelt es sich um eine erhaltenswerte reichstrukturierte Landschaft. Ihr besonderer Reiz liegt in dem Wechsel zwischen Acker- und Grünland, kleinen Waldstücken, Baumreihen und Alleen.

Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen alten Eichen, die dieses Gebiet besonders prägen und für immer verloren wären.

Das Gebiet wird für die tägliche ruhige Feierabenderholung stark genutzt. Käme die Auskiesung würde die Fläche eingezäunt und die Bäume abgeholzt werden. Das Gebiet wäre für die Wohnortnahe Erholung für immer verloren. Statt einer reich strukturierten Landschaft würde sich während des Abbaus eine stark verwüstete, durchwühlte Fläche vor unseren Wohngebieten befinden.

Durch sein Wegenetz (u.a. Niederrheinroute) stellt es die einzige Verbindung von Dinslaken nach Bruckhausen dar, die nicht über stark befahrenen Straßen führt.

Viele kleine Kinder haben hier das Fahrradfahren gelernt.


Der Erhalt dieser Wege ist auch ein besonderes Anliegen der Gemeinde Hünxe, wie in der Stellungnahme zum Antrag und in einem Artikel der NRZ vom 20.12.2000 zu lesen war.

Auf Anfrage der Grünen teilte Bürgermeister Hansen folgendes mit:

Hünxe kann nicht zum Verkauf der Wege gezwungen werden und er habe auch nicht die Absicht dieses zu tun, denn der Verbleib der Wege in Hünxer Eigentum sei die größte Chance gegen die Auskiesung.

Sollte nun die beabsichtigte Verfüllung nicht mehr durchgeführt werden, wäre der Erhalt der Wege noch wichtiger, denn sonst würde eine riesige Wasserfläche die Ortsteile für immer teilen.

Die Streifen, die zum Erhalt der alten Bäume stehen gelassen werden müssten, wären dann breiter.

Bei Schaffung einer Wasserfläche müssten die Streifen noch breiter werden.

Beispiel: Fahnenbergweg als Allee

Wegeflächen der Gemeinde Hünxe ca. 10250m²

(45+105) : 2 x 12 m = 900 m³/m Weglänge

Weglänge ca. 1350m x 900m³ = 1.215.000m³ Kies

Bei Wasserfläche links und rechts wird der Streifen breiter.

 

Hierzu finden Sie unter

[Skizzen-Pläne]

das Böschungsprofil.


6)   Belastung der Menschen durch Lärm und Dreck

7)   Lärmschutzwall verhindert den Blick in die Natur

8)   Abtragen des Walls erzeugt wieder Lärm und Dreck

Kommt die Auskiesung, egal ob mit oder ohne Wiederverfüllung, bedeutet das für alle hier lebenden Menschen Lärm und Dreck für unbestimmte Zeit.

Sämtlicher Baumbestand wird abgeholzt: Lärm durch Kettensägen, Häcksler usw.

Mutterboden und Oberboden wird abgeschoben. Entlang der Bebauung wird ein mind. 6m hoher Wall aufgeschüttet, das bedeutet Lärm und Dreck durch Lastwagen, Radlader und Planierraupen.

Die Ortsteile Bruckhausen und Lohberg sollen keinen Lärmschutz bekommen.

Der aufgeschüttete Wall würde zunächst nur spärlich bewachsen sein. Dadurch Staub und Dreck bei trockener Witterung.

Zur Verdeutlichung:

Ein 6m hoher Wall ist höher als 2 normaler Geschosse eines Wohnhauses. Ein Autobahnwall ist ca. 4,50m hoch.

Der Blick in die Ferne wäre damit für Jahrzehnte verhindert.

Nach Beendigung der Auskiesung müsste dieser Wall, der dann natürlich bewachsen wäre, entfernt werden müssen, weil er nun wirklich nicht in die niederrheinische Landschaft passen würde.

Das würde wieder jede Menge Lärm und Dreck und den Verlust der Vegetation bedeuten, die sich in der langen Zeit dort entwickelt hätte.

Diese 3 Punkte alleine verdeutlichen schon, dass es direkt neben unseren Wohngebieten keine Auskiesung geben darf!

 


9)    Wasserfläche würde zahlreiche Besucher anlocken

10)  Die Wohnqualität würde gerade an Wochenenden stark beeinträchtigt

Eine Wasserfläche, die eigentlich erst in 30 Jahren als eine solche bezeichnet werden könnte, würde zahlreiche Besucher, nicht nur aus Dinslaken und Hünxe anlocken.

Das Gebiet ist der unmittelbare Übergang der Ballungsrandzone des Ruhrgebiets an den Freiraum und laut GEP 99 besonders schützens- und erhaltenswert für die ruhige Freizeit und vor allem die Feierabenderholung der hier wohnenden Menschen.

Es existiert zwar ein s.g. Abgrabungsgutachten (Bez.-Reg. Düsseldorf u. Kiesindustrie), das den Bereich als Konzentrationsfläche für Abgrabungen darstellt.

Dieses Gutachten ist aber von einem Büro aus Hannover erstellt worden und berücksichtigt ausdrücklich keine kommunalen Belange. Genau diese kommunalen Belange sind aber bei der Ausweisung der Fläche nicht berücksichtigt worden. (s. Punkt 1)

Bereits in der Auskiesungsphase würde dieser „See“ zahlreiche Besucher anlocken, Folgen wären die bekannten Löcher in der Umzäunung, Lärm wie von den Tenderingsseen, die wesentlich mehr Abstand zur dichten Bebauung haben und zugeparkte Straßen in allen angrenzenden Wohngebieten.

Die Lage an den Baggerseen zeigt, es wird lieber wild im Halteverbot geparkt als auf einem angelegten Parkplatz, für den vielleicht auch noch Gebühren verlangt werden.

An schönen Tagen wäre es dann auch an den Wochenenden, an denen die Auskiesungsfirma nicht arbeiten will, mit der Ruhe für die Anwohner endgültig vorbei.

Ein Baggersee gehört nicht so nah an ein Wohngebiet!


 

11)  Die Einflüsse der Bergehalde bzw. des Lohberger Entwässerungsgrabens lassen den See umkippen

 Einfluss des Niederschlages auf die Bergehalde:

·       5 – 10%  des Niederschlages sickern in den Haldenkörper

·      ca. 50%   der Niederschlagsmenge versickert im Böschungsbereich der Halde

Wirkung: Das durch die Halde gesickerte Niederschlagswasser bringt mit Hilfe von Luftsauerstoff (Schad-)stoffe in Lösung, nimmt Schwebstoffe (Kleinstpartikel) auf und ist auf diesem Weg zu Sickerwasser geworden.

Stoffeintrag in das Grundwasser

·       Das Sickerwasser sinkt weiter durch den Haldenkörper bis es auf die Oberfläche           des Grundwassers trifft

·       Das Sickerwasser ist nun spezifisch schwerer als das Grundwasser

Wirkung: Dieses hochmineralisierte Sickerwasser wird bei Eintritt in das Grundwasser in dessen Fließrichtung mitgenommen, sinkt jedoch nach und nach auf die Grundwasserleiterbasis – d.h. im Abstrom der Eintrittstelle - etwa im Bereich des Haldenrandes finden wir eine deutliche Konzentrationszunahme

Von hier ausgehend erfolgt eine stetige Verunreinigung des Grundwassers in dessen Fließrichtung.

Ohne Sümpfungs- bzw. Pumpmaßnahmen würde die gesamte Schadstofffracht mit Hilfe der Grundwasserbewegung in Richtung Fliehbeckshof erfolgen.

So wird ein Teil des verunreinigten Grundwassers abgepumpt.


Wohin mit dem gepumpten Wasser?

Das gepumpte Wasser aus den Sümpfungs- bzw. Pumpmaßnahmen wird zusammen mit dem Grubenwasser aus dem Schacht Lohberg in den Lohberger Entwässerungsgraben geleitet.

Wirkung: Ab hier soll die gesammelte Schadstofffracht auf den Weg in den Rhein gebracht werden.

Was jedoch für den Auskiesungsbereich von großer Bedeutung ist, ist, dass der Lohberger Entwässerungsgraben gegenüber dem Untergrund nicht dicht ist, d.h. dass Schadstoff belastete Haldensicker- und Grubenwässer in das Grundwasser sickern.

Was heißt das nun für den neu entstehenden See?

·       Das Seewasser, welches dem Grundwasser entspricht ist verunreinigt

·       Der See könnte sich aus eigener Kraft nicht reinigen

·       Der See würde „umkippen“ bzw. wäre von Beginn an ein „toter See“

Welche Gefahren könnte diese Situation bergen?

·       Menschen (insbesondere Kinder) könnten erkranken, wenn sie mit dem Wasser in         Berührung kommen

·       Der See könnte zu stinken beginnen

Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass sich allein durch die Entfernung der Deckschichten – im Falle einer Auskiesung – die Verschmutzungsempfindlichkeit unseres Grundwassers deutlich erhöhen wird.

Insbesondere ist dies Besorgnis erregend, betrachten wir die Nähe der geplanten Auskiesungsflächen zu den Trinkwasserschutzbieten des Wasserwerkes Löhnen.


 

12)  Welche Vorschriften und Paragraphen stehen dem Vorhabe entgegen

Welche Gesetze im einzelnen gegen das geplante Vorhaben greifen, kann detailliert erst anhand der neu vorzulegenden Planungsunterlagen geprüft werden.

An dieser Stelle sollen nur 2 Gesetze genannt werden, gegen die das geplante Vorhaben in jedem Fall verstoßen wird.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§1 - Verschlechterungsverbot für Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer)

       Eu-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, sämtliche in der EU-WRRL festgeschriebene Forderungen bis spätestens 15 Jahre nach in Kraft treten der EU-WRRL zu erfüllen.

Artikel 1 – Verschlechterungsverbot für Gewässer

 

13)  Der GEP 99 muss geändert werden! Die Politiker und die Verwaltungen entscheiden wieder mit!

Die beabsichtigte Schaffung einer Wasserfläche bietet der Politik die nie wieder kehrende Chance, erneut mitzubestimmen!

Was wollen die Kommunen?

Die Gemeinde Hünxe hat in ihren Stellungnahmen die Auskiesung immer wieder abgelehnt.

Beispiel: Sitzungsvorlage vom 20.11.2000

„Es bleibt festzustellen, dass seitens der Gemeinde Hünxe die Abgrabung nicht gewollt wird.“

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünxe sagt für den betreffenden Bereich landwirtschaftliche Nutzung aus.

Am 23.08.01 hat der Hünxer Bürgermeister in einem Telefongespräch geäußert, dass, wenn eine Wasserfläche entstehen soll, die Gemeinde Hünxe wieder gute Gründe für eine Ablehnung hätte. Er sprach von einer starken Position der Gemeinde.

Die Stadt Dinslaken hatte der Auskiesung mit Verfüllung zugestimmt und dann wegen befürchteter negativer Auswirkung durch die Verfüllung mit Bergematerial weitere Forderungen gestellt.

Aber auch die Stadt Dinslaken hat wieder eine starke Position, weil sich diese Wasserfläche negativ auf die vorhandene und zukünftige Bebauung auswirken würde.

 Was wollen die Kommunen: Keine Auskiesung?

                                                  Eine Wasserfläche?

Fragen Sie die anwesenden Vertreter aus Politik und Verwaltung!

 

14)  Kann die Auskiesung noch verhindert werden?

 Die Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ wird alles unternehmen, diese Auskiesung endgültig zu verhindern.

Wir brauchen dazu aber die uneingeschränkte Unterstützung aller BürgerInnen, der Verwaltungen und Politiker unserer Kommunen, des Kreises Wesel und der Bezirksregierung Düsseldorf.

Wir wollen durchsetzen, dass bei einer Änderung des Gebietsentwicklungsplanes über die gesamte ausgewiesene Fläche neu entschieden wird.

Es ist den BürgernInnen und auch dem Antragsteller nicht länger zuzumuten, dass hier Salamitaktik betrieben wird.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des GEP muss fachlich fundiert erarbeitet werden. Die Interessen der BürgerInnen und der Kommunen müssen im Vorfeld berücksichtigt werden.

Es darf nicht passieren, dass etwas ausgewiesen wird, was nicht zu verwirklichen ist.

 Wir wollen endlich Klarheit!

Alle Ebenen werden in der nahen Zukunft von uns nochmals detailliert über die Problematik dieser Auskiesung informiert.

Wir werden weiterhin allen Entscheidungsträgern kritische Fragen stellen und weiter Informationen sammeln.

Wir fordern die Vertreter aus Politik und Verwaltung auf, sich endlich an einen Tisch zu setzen und offene und ehrliche Gespräche zu führen.

Sollte dieses, wider Erwarten, nicht möglich sein, bieten wir uns natürlich weiterhin als Gesprächspartner an.