RP 12.07.2003
Regionalrat befürwortet eine Nachfolgenutzung für die Auskiesung Fliebeckshof
Später soll ein neuer See entstehen
HÜNXE-BRUCKHAUSEN. Der Regionalrat stimmte den Änderungen der Nachfolgenutzung für die Abgrabungsbereiche Fliebeckshof zu. Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf sieht vor, diese Flächen nach Abschluss
der Rohstoffgewinnung nicht zu verfallen, sondern dort einen See entstehen zu lassen. So soll das Grundwasser optimal vor etwaigen Verunreinigungen geschützt werden. Für den neuen See werden Gestaltungs- und Nutzungskonzepte
entwickelt, die dem Naturschutz Rechnung tragen, aber auch Erholungsmöglichkeiten anbieten sollen.
In der Beratung setzten sich die Mitglieder des Regionalrates mit allen Argumenten auseinander, die für oder gegen die Änderung der Nachfolgenutzung sprachen. Dazu zählte auch die Forderung von Anwohnern, die Abgrabung
Fliebeckshof ganz aufzugeben oder wenigstens deutlich zu verkleinern. Die Bürgerinitiative „Kies wider Willen" hatte in den vergangenen Monaten mit Nachdruck versucht, ihre Interessen in das Verfahren einzubringen. Die
Rechtslage in Nordrhein-Westfalen sieht jedoch im Rahmen von Gebietsentwicklungsplanänderungen keine Bürgerbeteiligung vor.
Dennoch besteht für die betroffenen Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Dort sind Detailfragen zu klären, die nicht Gegenstand der großräumigen
Gebietsentwicklungsplanung sein können. Der im Fall Fliebeckshof zuständige Kreis Wesel führt deswegen seit Anfang 2000 mit der Bürgerinitiative und dem Abgrabungsunternehmen Gespräche, um eine etwaige Beeinträchtigung der
Anwohner durch den Rohstoffabbau so weit wie möglich zu minimieren. Viele Punkte, wie beispielsweise Verkehrs-, Lärm- oder Sicherungsprobleme, konnten nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf schon im gegenseitigen
Einvernehmen gelöst werden.
Der Regionalrat und die Bezirksregierung Düsseldorf gehen davon aus, dass sich diese konstruktive Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzt und noch offene Fragen, wie zum Beispiel der erforderliche Mindestabstand zwischen der
Abgrabung und der benachbarten Wohnbebauung, zügig geklärt werden.
NRZ 11.07.2003
Hünxer Seenlandschaft wächst noch weiter
FLIEBECKSHOF / Nach dem Ende der Abgrabung soll eine offene Wasserfläche entstehen. Regionalrat hofft auf konstruktive Zusammenarbeit.
DÜSSELDORF/HÜNXE. Die niederrheinische Seenlandschaft soll erweitert werden: Der Regionalrat im Regierungsbezirk Düsseldorf stimmte gestern den Änderungen der Nachfolgenutzung auch für den Abgrabungsbereich Fliebeckshof zu. Der
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf sieht vor, diese Fläche nach Abschluss der Rohstoffgewinnung nicht zu verfüllen, sondern dort einen See entstehen zu lassen. So soll das Grundwasser optimal vor
etwaigen Verunreinigungen geschützt werden. Für den neuen See werden Gestaltungs- und Naturschutzkonzepte entwickelt, die dem Naturschutz Rechnung tragen, aber auch Erholungsmöglichkeiten anbieten sollen.
In der Beratung setzten sich die Mitglieder des Regionalrates gewissenhaft mit allen Argumenten auseinander, die für oder gegen die Änderung der Nachfolgenutzung sprachen. Dazu zählte auch die Forderung von Anwohnern, die
Abgrabung Fliebeckshof ganz aufzugeben oder wenigstens deutlich zu verkleinern. Bürgerinitiativen hatten in den vergangenen Monaten mit Nachdruck versucht, ihre Interessen in das Verfahren einzubringen. Die Rechtslage in NRW
sieht jedoch im Rahmen von Gebietsentwicklungsplanänderungen keine Bürgerbeteiligung vor.
Dennoch besteht für die betroffenen Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Dort sind Detailfragen zu klären, die nicht Gegenstand der großräumigen
Gebietsentwicklungsplanung sein können. Der im Fall Fliebeckshof zuständige Kreis Wesel führt deswegen seit Anfang 2000 mit der Bürgerinitiative und dem Abgrabungsunternehmen Gespräche, um eine etwaige Beeinträchtigung der
Anwohner durch den Rohstoffabbau so weit wie möglich zu minimieren. Viele Punkte, wie beispielsweise Verkehrs-, Lärm- oder Sicherungsprobleme, konnten schon im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden.
Der Regionalrat und die Bezirksregierung Düsseldorf gehen davon aus, dass sich diese konstruktive Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzt und noch offenen Fragen, wie der erforderliche Mindestabstand zwischen der Abgrabung und
der benachbarten Wohnbebauung, zügig geklärt werden.
RP 14.06.2003
Kies wider Willen
Initiative fährt nach Düsseldorf
HÜNXE-BRUCKHAUSEN. Seit vier Jahren kämpft die Bürgerinitiative „Kies wider Willen" gegen die geplante Auskiesung am Fliebeckshof. Bisher wurde dort noch nicht mit den Abgrabungen begonnen, was die Initiative als einen
Erfolg bewertet. Über den gegenwärtigen Stand der Dinge informiert „Kies wider Willen" in einer Veranstaltung, die am nächsten Dienstag, 17. Juni, 19.30 Uhr, im Beetsaal Bruch, Wilhelminenstraße 12, stattfindet.
Für den Bereich Fliebeckshof soll der Gebietsentwicklungsplan geändert werden. Die Weichen werden am 2. Juli (Planungsausschuss) und am 10. Juli (Regionalrat). in Düsseldorf bei der Bezirksregierung gestellt. „Kies wider
Willen" hofft, dass sich die geplante Auskiesung doch noch verhindern lässt. Deshalb will die Bürgerinitiative an beiden Sitzungen teilnehmen und mit Bussen in die Landeshauptstadt fahren. Informationen dazu wird es in der
Veranstaltung am Dienstag, 17. Juni, im Betsaal geben.
RP 07.06.2003
Bürgerinitiative „Kies wider Willen" appelliert an Fraktionen im Düsseldorfer Regionalrat:
Beschluss über Fliebeckshof zurückstellen
DINSLAKEN. In der Jahresplanung der Sitzungen des Regionalrates war vorgesehen, dass im Juli ein „Sachstandsbericht zur Fortentwicklung des Abgrabungsmonitoring als Kontrollinginstrument zur regionalen Entwicklungspolitik für
den Regierungsbezirk Düsseldorf (gegebenenfalls Konsequenzen für GEP-Änderungen)" vorgelegt werden sollte.
Auf Anfrage erhielt die Bürgerinitiative „Kies wider Willen" nun die Auskunft von der Bezirksplanungsbehörde, dass die Datengrundlage für das Monitoring noch nicht vorliegen würde und deshalb aus verständlichem Grund dieser
Bericht erst in der Oktober-Sitzung vorgelegt werden würde.
Bereits in der kommenden Sitzung sollen jedoch mehrere Änderungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) zu Abgrabungen und auch Neuausweisungen vorgenommen werden. Für die Initiative ist nicht nachvollziehbar, so schreibt Helga
Franzkowiak für „Kies wieder Willen", dass weitere zirka 100 Hektar Abgrabungsfläche ohne den Nachweis des zusätzlichen Bedarfs, also ohne Grund, neu ausgewiesen werden sollen. Damit würde das Instrument des Monitorings
ausgehebelt werden. Die lebhaften Diskussionen in den zurückliegenden Sitzungen haben der Initiative gezeigt, dass alle Mitglieder des Regionalrats dieses sinnvolle Instrument zur Steuerung der Flächenausweisung begrüßen.
Deshalb bittet sie die Fraktionen des Regionalrates im Regierungsbezirk Düsseldorf in einem Schreiben, die Beschlussfassung zur 18. Änderung des GEP für den Abgrabungsbereich Fliebeckshof in Bruckhausen so lange
zurückzustellen, bis die Datengrundlagen zum Monitoring vorliegen und geklärt ist, ob durch einvernehmliche neue Ausweisungen ein Flächentausch und damit die Streichung der Fläche am Fliebeckshof vorgenommen werden kann.
Die Fraktionen werden um Antwort gebeten, ob sie das Anliegen der Bürgerinitiative aufgreifen und eine Änderung der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses und des Regionalrats unterstützen werden.
Die folgende Presseerklärung ging am 06.04.2003 per E-Mail an die Lokalredaktion der RP und NRZ und an Radio KW
An die Lokalredaktionen der NRZ und der RP in Dinslaken, an Radio KW
Presseerklärung der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ –kein Leserbrief-
Auskiesung Fliebeckshof bleibt politische Entscheidung
Kann die Abgrabung Fliebeckshof noch verhindert werden? Es war und bleibt eine politische Entscheidung!
Die Fläche war im neu aufgestellten Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) mit Renaturierung dargestellt worden. Bereits 3 Monate später, am 28.02.2000, hat die Bezirksregierung Düsseldorf in einer Rundverfügung auch dem Kreis
Wesel mitgeteilt, dass Verfüllungen mit Bergematerial wegen der Schadstoffbelastung und zu geringer Mengen generell nicht mehr vorgenommen werden sollen. Unbelastetes Material, s.g. Z 0-Material, steht in ausreichender Menge
nicht zur Verfügung.
Warum wurde vom Kreis Wesel trotzdem immer wieder behauptet, Bergeverfüllung wäre sofort genehmigungsfähig bzw. der Antragsteller verzichtet nunmehr auf die geplante Verfüllung? Herr Zielonka mit der Fa.
Rossenray verzichtet auf überhaupt nichts. Der eingereichte Antrag ist nicht zurückgezogen worden. Es gibt weiterhin keine Zugeständnisse, auf die berechtigten Forderungen der Bürger einzugehen.
In der am 1. April 03 durchgeführten Erörterung zur GEP-Änderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde wieder klargestellt, dass sich durch die Darstellung der Fläche im GEP kein Recht auf Abgrabung ableiten
lässt. Die Behörde hat unverständlicher Weise aber auch keine wasserwirtschaftlichen und ökologischen Bedenken berücksichtigt.
Diese Fläche wird seit 30 Jahren wegen der Nähe zur Wohnbebauung und der Schadstoffbelastung durch den undichten Lohberger Entwässerungsgraben kritisch diskutiert. Das umfassende Wissen der Gesamtproblematik wird
seitens der Behörde bei der GEP-Änderung nicht berücksichtigt. Sie verfolgt nur landespolitisch gewollte Ziele und die Einhaltung des aus Sicht der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ nicht mehr haltbaren Mengengerüstes
zugunsten der Kiesindustrie. Die tatsächlich geförderten Mengen und der Bedarf zur Versorgung der hiesigen Bevölkerung sind stark zurückgegangen. Die Prognosen für die Zukunft sind nicht rosig, wie der Vorsitzende des
Fachverbandes Sand und Kies, Michael Schulz, selbst zugibt
Über das Abgrabungsmonitoring, die Beobachtung der tatsächlich abgegrabenen Mengen und des Bedarfs, wird Anfang Juli in der nächsten Sitzungsrunde des Regionalrates in Düsseldorf wieder berichtet werden.
Die Entscheidung, ob die Abgrabungsfläche wegen der nicht zumutbaren Betroffenheit der Anwohner doch aus dem GEP gestrichen wird, soll voraussichtlich auch in diesen Sitzungen entschieden werden.
Die sehr umfassende Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“ ist in dem Änderungsverfahren nicht berücksichtigt worden. Der Vorsitzende des Regionalrates, der Krefelder Oberbürgermeister Dieter
Pützhofen, der das Gelände selbst kennt, hat die Bürgerinitiative in der letzten Regionalratssitzung am 27.03.03 in Duisburg aufgefordert, ihre Stellungnahme den Fraktionen zuzusenden. Die Politik muss dann entscheiden, ob sie
dem vermutlich positiven Beschlussvorschlag der Düsseldorfer Verwaltung folgen will oder ob sie sich für die berechtigten Interessen der Bürger doch noch einsetzen will. Sie kann unabhängig entscheiden und braucht auf
landespolitisch gewollte Vorgaben keine Rücksicht zu nehmen, da in naher Zukunft die Ausweisung weiterer Abgrabungsbereiche zur Diskussion stehen wird.
Dinslaken, den 06.04.03
NRZ 12.04.2003
Entscheidung soll Anfang Juli fallen
KIES WIDER WILLEN / Dann berät der Regionalrat die Abgrabung Fliebeckshof.
DINSLAKEN/HÜNXE. Die Bürgerinitiative „Kies wider Willen" ist zufrieden mit der Klarstellung während der Erörterung des Gebietsentwicklungsplanes im Erörterungstermin bei der Bezirksregierung: Aus der Darstellung einer
Fläche im Gebietsentwicklungsplan lässt sich noch kein Recht auf Abgrabung ableiten. So zitiert Helga Franzkowiak in einer Pressemitteilung zum Stand des Abgrabungsverfahrens für den Bereich Fliebeckshof.
Unverständlich sei hingegen, dass die Behörde keine wasserrechtlichen und ökologischen Bedenken angemeldet habe. Die Fläche werde immerhin seit 30 Jahren wegen der Nähe zur Wohnbebauung und der Schadstoffbelastung durch den
Lohberger Entwässerungsgraben „kritisch diskutiert". Die Behörde verfolge nur landespolitisch gewollte Ziele und die Einhaltung des „nicht mehr haltbaren Mengengerüsts zugunsten der Kiesindustrie". Tatsächlich
geförderte Mengen und Bedarf zur Versorgung der hiesigen Bevölkerung seien stark zurückgegangen.
In der nächsten Sitzung des Regionalrates Anfang Juli erwartet die BI „Kies wider Willen" eine Entscheidung. Die umfangreiche Stellungnahme der BI sei bisher nicht berücksichtigt worden. Jetzt wird dem Vorschlag des
Regionalratsvorsitzenden, des Krefelder Oberbürgermeisters Dieter Pützhofen, gefolgt, die Stellungnahme den Fraktionen zuzuleiten. Die Politik müsse dann entscheiden, ob sie dem Vorschlag der Verwaltung folge oder sich der
Interessen der Bürger annehme. Auf landespolitische Vorgaben müsse keine Rücksicht genommen werden, zumal in naher Zukunft die Ausweisung weiterer Abgrabungsbereiche zur Diskussion stehe.
RP 28.03.2003
18. Änderung des Gebietsentwicklungsplans
Regionalrat gegen Beteiligung von Kies wider Willen
HÜNXE. Der Regionalrat Düsseldorf hat gestern mehrheitlich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die Bürgerinitiative „Kies wider Willen" aus Dinslaken an dem Verfahren zur 18. Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) zu beteiligen. Das teilte die Landesregierung Düsseldorf mit. Mit dieser Änderung ist das Ziel verbunden, den Abgrabungsbereich Fliebeckshof in der Gemeinde
Hünxe nach Abschluss der Rohstoffgewinnung nicht zu verfüllen, sondern einen See entstehen zu lassen.
So nicht vorgesehen
Der Regionalrat will auf diese Weise das Grundwasser so gut wie möglich vor Verunreinigungen schützen. Die Bürgerinitiative „Kies wider Willen" lehnt dieser Vorhaben ab und fordert mit Nachdruck eine Beteiligung an diesem
Verfahren, um ihre Interessen zu vertreten. Da die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen für solche Verfahren aber keine Bürgerbeteiligung vorsieht, konnten die Bezirksregierungen und der Regionalrat diesem Wünsch nicht entsprechen.
Die Bezirksregierung habe der Bürgerinitiative in vielen Gesprächen und Schreiben diesen Sachverhalt ausführlich erläutert. Die Landesplanungsbehörde hatte die Rechtsauffassung der Bezirksregierung in der Regionalratssitzung
eindeutig bestätigt. Die Argumente der Bürgerinitiative gegen das Vorhaben seien sowohl der Bezirksregierung als auch dem Regionalrat sei langem bekannt.
Die Sorgen der Anwohner treffen hier auf Verständnis, hieß es. Welcher Mindestabstand zwischen einer Abgrabung und den benachbarten Wohngebieten liegen muss oder welche konkreten Schutzmaßnahmen eventuell erforderlich sind,
damit, Kinder und Jugendliche daraus keinen Abenteuerspielplatz machen, könne allerdings nicht auf der Ebene der großräumigen Gebietsentwicklungsplanung geklärt werden. Diese Fragen könnten nur im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens, für das der Kreis Wesel zuständig ist, beantwortet werden. Die Bezirksregierung hat der Bürgerinitiative daher empfohlen, ihre Anregungen und Bedenken dem Kreis Wesel vorzutragen.
NRZ 28.03.2003
„Kies wider Willen" nicht beteiligt
HÜNXE. Der Regionalrat Düsseldorf hat gestern mehrheitlich den Antrag der Fraktion B'90/ Die Grünen abgelehnt, der Bürgerinitiative „Kies wider Willen" ein Beteiligungsrecht bei der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im
Abgrabungsbereich „Fliebeckshof" einzuräumen. Ziel ist dort, die Kiesgruben nicht wieder zu verfüllen, sondern einen See entstehen zu lassen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen durch Salze aus Bergematerial zu
schützen.
Die Rechtslage in NRW, darauf verweist der Regionalrat, sieht für solche Verfahren keine Bürgerbeteiligung vor. Die Landesplanungsbehörde hat die Auffassung der Bezirksregierung gestern noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Die Argumente der Bürgerinitiative, so hieß es gestern in einer Pressemitteilung, seien bekannt. Mindestabstände zwischen Wohngebiet und Abgrabungsfläche, Schutzmaßnahmen, die die Umfunktionierung zu einem Abenteuerspielplatz
durch Kinder und Jugendliche verhindern, seien aber nicht auf Ebene der großräumigen Entwicklungsplanung zu regeln. Diese Fragen gehörten in das Genehmigungsverfahren in Zuständigkeit des Kreises Wesel. Die Bezirksregierung hat
der Bürgerinitiative empfohlen, dort Anregungen und Bedenken geltend zu machen.
Folgende Presseerklärung erschien leicht geändert am 27.03.2003 in der RP als Leserbrief. In der NRZ und auf Radio KW erschien nichts.
Presseerklärung der Bürgerinitiative Kies wider Willen
An die Lokalredaktionen der NRZ und der RP in Dinslaken, an Radio KW
Kopie per E-Mail an :
Herrn Jürgen Büssow, RP für den Reg.-Bez. Düsseldorf
Herrn Dieter Pützhofen, Herrn Manfred Altehage, Vorsitzende des Regionalrates,
die Fraktionsvorsitzenden der CDU, B90/Grüne und der SPD im Regionalrat
an die FDP und die PDS im Regionalrat
RP Büssow will keine Bürgerbeteiligung
Die geplante Abgrabung Fliebeckshof in Hünxe-Bruckhausen war am 19.03.03 wieder Thema in der Sitzung des Planungsausschusses im Regionalrat in Düsseldorf.
Bereits am 15.01.03 hatte „Kies wider Willen“ alle Fraktionen gebeten, einen Antrag zur Beteiligung der BI am Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für die Abstimmung im Regionalrat zu stellen. CDU und SPD haben
überhaupt nicht reagiert.
Der Antrag der Grünen, der der Bezirksregierung bereits seit dem 20.02.03 vorlag, ist den Politikern mit einem negativen Beschlussvorschlag erst direkt vor der Planungsausschusssitzung als Tischvorlage ausgehändigt worden.
Begründung war wieder einmal, dass keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Bürgerbeteiligung wird aber in den anzuwendenden Gesetzen mit keinem Wort ausdrücklich ausgeschlossen. Das Gesetz schreibt lediglich eine
Mindestbeteiligung vor.
Dieses Vorgehen beweist, dass die Verwaltungsspitze der Bezirksregierung Düsseldorf die Bürgerinitiative „ Kies wider Willen“ ganz offensichtlich nicht am Verfahren und auch nicht an der am 01.04.03 stattfindenden
Erörterung beteiligen will.
Aber fast alle gewählten Volksvertreter setzen sich nicht für die berechtigten Belange der Bürger ein.
Die SPD-Fraktion wollte lediglich noch einmal die Meinung der Verwaltung hören, die in der Sitzungsvorlage bereits dargelegt war. Die CDU schloss sich der Verwaltungsmeinung mit dem Hinweis auf Rechtssicherheit im Verfahren an.
Man befürchtet eine Klage der Kiesindustrie.
In der Regionalratssitzung, die im Duisburger Rathaus am 27.03.03 um 10:00 Uhr stattfindet, wird über den Antrag erneut abgestimmt.
Die Vertreter der Bürgerinitiative sind sehr gespannt, ob die beiden großen Fraktionen sich für diese erneute Abstimmung haben rechtlich beraten lassen oder ob wieder nur kritiklos dem Vorschlag der Verwaltung ganz bequem
gefolgt wird.
BI Kies wider Willen
RP 25.03.2003
Zwischenruf
Saubere Sache
Über die Jahre werden es immer mehr Menschen, die zu Eimer und Müllsack greifen, um im Frühling die Natur von Abfällen zu befreien. Eine saubere Sache. Noch schöner wäre allerdings, wenn solche Müllsammenaktionen erst gar nicht
nötig wären.
RP 24.03.2003
Jugendliche hinterlassen bei Saufgelagen Müllberge / Feldmärker Vereine räumten auf
Die Angst vor den Randalierern wächst
Von Dirk Weber
DINSLAKEN. Zwei vermodernde, mit Wasser voll gesogenen Matratzen treiben seit Monaten auf dem kleine See in dem Biotop an der Claudiastraße. Nun zogen Anwohner die triefenden, stinkenden Ungetüme mit Spitzhacke und Handschuhen
vorsichtig an Land. Am Samstag räumten die Feldmärker Vereine auf.
Immer wieder wird das Gebiet an der Dinslakener Stadtgrenze mit Abfall übersät, fahren Jugendliche auf den Spazierwegen Motorrennen oder randalieren. „Wir wollen mit dieser Aktion auch ein Zeichen gegen den Vandalismus setzen“,
bekräftigte Geschäftsführer Hans Peters. „Die Jugendlichen sollen ruhig sehen, dass wir ein Auge auf sie geworfen haben.“ 40 Helfer plus 20 Baumpatenkinder von „Kies wider Willen“ beteiligten sich an dem Großreinemachen. Im
Sommer, verriet Peters, ist es am schlimmsten. Dann bevölkern ganze Cliquen das Naherholungsgebiet, feiern Saufgelage und lassen die leeren Flaschen und Dosen einfach liegen. „Und auf dem Nachhauseweg stecken sie noch Wiesen
und Hecken in Brand, beschädigen parkende Autos oder zerstören mutwillig die Zäune anderer.“ Die Anwohner fürchten sich vor der direkten Konfrontation mit den jugendlichen Randalieren.
Fast jeden Tag läuft der zuständige Bezirksbeamte Streife. „Bußgelder bewirken rein gar nichts. Man kann Ihnen ins Gewissen reden“, sagte Wilfried Borowy. „Oder man lässt sie den ganzen Dreck wegräumen“. Vorausgesetzt man
erwischt sie in flagranti. „Es fehlen die positiven Vorbilder. Wie sollen die Kinder und Jugendlichen ein Unrechtsbewusstsein entwickeln, wenn die Eltern die schlechten Angewohnheiten weiter geben.“ Eine echte Sauerei sei das,
ärgerte sich auch „Müllmann“ Kurt Laczak. „Aber an den Baggerlöchern sieht´s noch schlimmer aus. Da liegt gleich bergeweise Müll.“
Max (9),Andre (9) und Maximilian (5) fanden die irrsten Sachen in den Büschen: Dachpfannen, Schuhe, sogar ein Set Autoreifen lag am Straßenrand. „Die Leute müssen verrückt sein“, wundert sich Max, „oder es gibt nicht genügend
Mülleimer.“ Elke Teckentrup rang nach Worten: „Erschreckend. Die entsorgen ihre Taschentücher, Bonbonpapiere und Trinkpäckchen einfach in der Natur.“
An anderer Stelle zogen die Helfer Pakete mit Anzeigenblättern und Prospekten aus dem Waldstück. Auch in ihrem angestammten Bezirk, dem Dinslakener Volkspark, waren die Feldmärker Vereine fleißig. 35 Helfer sammelten eine
Lkw-Ladung Müll zusammen, die anschließend vom Baubetriebshof abgeholt wurde. Der Aufwand hat sich auch diesmal wieder gelohnt: „Es tut nicht mehr ganz so weh“, erzählt Peters. „Es sieht auf jeden Fall nicht so schlimm aus wie
vor fünf Jahren, als wir angefangen haben.
RP 19.03.2003
Kies wider Willen
Gleiches Recht für alle
Dinslaken. Einen Brief schrieb die Bürgerinitiative Kies wider Willen an den Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. Anlass ist ein Antrag der Fraktion der Grünen. Sie schlagen vor, die Bürgerinitiative Kies Wider
Willen am Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes 99 zu beteiligen. Heute wird darüber beschlossen.
In ihrem Brief schreibt die Bürgerinitiative: „Da Sie uns als Bürgerinitiative an dem Verfahren nicht beteiligen wollen, haben wir aus Ihrem Hause den Rat bekommen, unsere berechtigten Interessen durch unsere Kommune vertreten
zu lassen. Die Synopse der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt jedoch weder unsere Bedenken noch die der Stadt Dinslaken.“
Der Stadt sei zwar mit Schreiben vom 2. Dezember 2002 mitgeteilt worden, dass der Antrag auf Herausnahme der Fläche aus dem GEP 99 vom 30. Juli 2002 und dessen Bekräftigung vom 14. November 2002 als Stellungnahme in das
Verfahren einbezogen wird. Berücksichtigung hätten die Bedenken dennoch nicht gefunden. „Sollen also die berechtigten Bedenken der Bürger, wie wir befürchten, überhaupt nicht berücksichtigt werden?“, fragt die Bürgerinitiative.
Die Ausführungen, dass eine Bürgerbeteiligung gesetzlich nicht vorgesehen sei und die Ergänzung, dass Personen des Privatrechts nur dann beteiligt werden, wenn sie – obgleich privatrechtlich organisiert- öffentliche Belange
vertreten und sich entweder ganz oder zumindest überwiegend in öffentlicher Trägerschaft befinden, seien als Grund für eine Nichtbeteiligung der Bürgerinitiative an diesem Verfahren nicht mehr haltbar.
„Sie haben bei der Erarbeitung des GEP 99 mit der Beteiligung der Abgrabungsfirmen bewiesen, dass in einer Einzelfallentscheidung direkt Betroffene Dritte beteiligt werden können.“, heißt es.
Auch die privaten Vorhabensträger – hier die Abgrabungsfirmen- seien keine Beteiligten im Sinne des Landesplanungsgesetzes und der 2. Durchführungsverordnung. Bei der Erarbeitung des GEP 99 habe die Behörde aber trotzdem von
sich aus alle Firmen beteiligt, die Optionen für Flächen im Regierungsbezirk angemeldet hatten. Der Grund: die persönliche Betroffenheit Dritter.
„Alle hier lebenden Bürger wären bei positiver Darstellung der Abgrabung nicht weniger betroffen als die Abgrabungsunternehmen“, meint hierzu die Bürgerinitiative. „Wir fordern das gleiche Recht, das Sie der Kiesindustrie
freiwillig eingeräumt haben.“ Diese Forderung richtet sich ganz besonders an die Mitglieder des Regionalrates.
NRZ 19.03.2003
Gleiche Rechte
BÜRGERINITIATIVE / Kies wider Willen fordert Beteiligung am GEP-Änderungsverfahren ein.
DINSLAKEN. Energisch fordert die Bürgerinitiative Kies wider Willen in einem Brief Regierungspräsident Jürgen Büssow und die Mitglieder des Regionalrates auf, sie am Änderungsverfahren sowie dem anstehenden Erörterungstermin zur
18. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99), Abgrabung Fliebeckshof, zu beteiligen.
Bislang ist eine Beteiligung am Verfahren abgelehnt worden, so Helga Franzkowiak. Die Begründung der Behörde: Eine private Bürgerbeteiligung sei gesetzlich nicht vorgesehen. Berechtigte Interessen müssten durch die Kommune
vertreten werden, habe man der BI mitteilen lassen. „Doch weder unsere noch die Bedenken der Stadt Dinslaken sind berücksichtigt worden." Hingegen seien bei der Bearbeitung des GEP 99 die privaten Vorhabensträger, also die
Ausgrabungsfirmen, beteiligt gewesen.
Die Bürger seien aber nicht weniger betroffen als die Abgrabungsunternehmen, kritisiert Franzkowiak und fordert für die Anwohner das gleiche Recht, das der Kiesindustrie freiwillig eingeräumt wurde. (big)
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