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Den Brief mit folgendem Inhalt haben wir am 27.08.02 an die Landrätin Frau Amend-Glantschnig geschrieben, nachdem wir von der negativen Stellungnahme der Kreisverwaltung erfahren hatten.
Die Antwort darauf haben wir am 13.11.2002 erhalten.
Bürgerinitiative
Kies wider Willen
An die Landrätin des Kreises Wesel
Frau Birgit Amend-Glantschnig
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Betr.: Abgrabungsbereich Fliebeckshof
Gespräch in Ihrem Hause mit den Herren Berg, Scholber und Brands am 19.08.02
Sehr geehrte Frau Amend-Glantschnig,
wie Sie wissen, kämpft die Bürgerinitiative Kies wider Willen bereits seit über 3 Jahren gegen die beantragte Auskiesung durch die Fa. Rossenray, jetzt RLG Sand & Kies.
Auch Sie haben sich anlässlich Ihres Antrittsbesuches in Dinslaken bei der Besichtigung des Abgrabungsgeländes dafür ausgesprochen, diese Fläche wegen der Nähe zur Wohnbebauung und für die Naherholung der hier lebenden Menschen
zu erhalten.
Wir waren immer stolz darauf, einen guten Kontakt, gerade mit den für diesen Antrag zuständigen Mitarbeitern in Ihrem Hause zu haben. Dieses haben wir auch immer wieder lobend hervorgehoben, z.B. während der Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses am 20.02.02 im Kreishaus und zuletzt auch noch während o.g. Besprechung im Beisein der Herren Zielonka und Fischer von Seiten der Antragstellerin.
Auch von Seiten der Herren Berg und Brands ist uns immer wieder versichert worden, dass wir eine Bürgerinitiative seien, die das Gespräch sucht und die sowohl sachlich als auch fachlich fundiert argumentiert.
Leider ist dieses Vertrauensverhältnis durch Herrn Berg und Herrn Brands zerstört worden.
Am 30.07.02 hat die Stadt Dinslaken einen Antrag auf Herausnahme der Fläche aus dem GEP bei Ihnen eingereicht, mit der Bitte um Weiterleitung an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Am 12.08.02 hat die Antragstellerin ein Gespräch in Ihrem Hause geführt.
Bereits am 14.08.02 ist daraufhin die negative Stellungnahme des Kreises Wesel zur beantragten GEP-Änderung, an die Bezirksregierung Düsseldorf, mit Durchschrift an die Stadt Dinslaken und die Gemeinde Hünxe abgeschickt worden.
Ihre negative Stellungnahme hat also am 19.08.02 bereits vorgelegen, Herr Berg verschwieg deren Existenz aber. Das ist nicht offen und ehrlich. Wir fühlen uns getäuscht und hintergangen.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wurde der Antrag der Stadt Dinslaken denn überhaupt weitergeleitet oder hat die Kreisverwaltung die Kommune einfach bevormundet?
2) Warum hat die Kreisverwaltung beim jetzigen Stand des Verfahrens, eine negative Stellungnahme abgegeben?
3) Wer hat sie überhaupt dazu aufgefordert?
4) Der normale Verfahrensablauf ist doch wohl, dass über die Eröffnung eines Änderungsverfahrens die Bezirksplanungsbehörde entscheidet.
5) Warum leistet der Kreis Wesel der Antragstellerin immer wieder Vorschub, sein Vorhaben gegen die Belange und zahlreichen Bedenken der Bevölkerung durchzudrücken?
6) Herr Berg hat bereits vor einem Jahr Gespräche mit der Gemeinde Hünxe (mit der Stadt Dinslaken nicht) geführt und dort positive Stimmung für eine gigantische Wasserfläche gemacht, weil sich
bereits damals abzeichnete, dass das Vorhaben mit Verfüllung nicht realisiert werden könnte.
Warum hat die Kreisverwaltung die Änderung des GEP auf offene Wasserfläche von sich aus beantragt?
7) Warum will die Kreisverwaltung den Antrag auf offene Wasserfläche entgegennehmen und ins Verfahren Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geben, obwohl die GEP-Änderung noch nicht
durchgeführt worden ist?
8) Warum wird der bestehende Antrag mit Bergeverfüllung nur ruhend gestellt, etwa um der Antragstellerin Kosten und Zeit zu ersparen? Der Antrag hätte aus verschiedenen Gründen auch
zurückgewiesen werden können.
9) Ist es überhaupt rechtmäßig, gleichzeitig zwei verschiedene Anträge aufrecht zu erhalten?
Äußerungen zu teilweise falschen Ausführungen der Kreisverwaltung in dieser negativen Stellungnahme ersparen wir uns hier ausdrücklich. Diese Punkte werden von uns ausführlich in einer detaillierten Stellungnahme an die
Bezirksplanungsbehörde/Regionalrat, aber auch an die Ausschüsse und die Räte des Kreises und der betroffenen Kommunen, zusammen mit allen anderen Punkten, die gegen eine Abgrabung direkt an Wohngebieten sprechen, dargelegt.
Herr Berg verlangte von der Bürgerinitiative Konsensgespräche, doch wohl nur, damit der Antragsteller weiß, was er ohne Probleme einreichen kann.
Das Argument, die Abgrabung hätte jetzt viel mehr Abstand zur Bebauung greift nicht, weil ja die gesamte Fläche nach und nach abgegraben werden soll.
Der neue Antrag weist noch weniger Abstand zur Bebauung, hier auf Hünxer Gebiet, aus.
Wir wollen endlich einen Gesamtantrag für die ganze Fläche vorgelegt bekommen.
Grundlage erneuter Gespräche muss absolute Ehrlichkeit sein. Im Moment ist das Vertrauensverhältnis zerstört. Unter diesen Voraussetzungen ist von uns kein Konsens zu verlangen.
Wir betonen aber ausdrücklich, dass wir eigentlich großes Interesse an einer weiteren positiven Zusammenarbeit haben, sehen aber im Moment keine Möglichkeit dazu.
Negativ aufgefallen ist uns auch die Äußerung des Herrn Berg im Schreiben Ihres Hauses vom 5.Dez. 2001 an die Bez.-Reg., Seite 2:
„Dabei gehe ich davon aus, dass auch der Kreistag zu gegebener Zeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einen entsprechenden Beschluss fasst.“
Das ist unserer Meinung nach eindeutig Beeinflussung und Bevormundung aller beteiligten politischen Gremien Ihres Hauses.
Wir warten gespannt auf Ihre Antworten, die wir hoffen in Kürze zu erhalten.
Wir haben noch eine Bitte: Würden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Antrages vom 27.12.01 an die Bez.-Reg. übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Antworten auf unseren Brief an die Landrätin vom 27.08.02
Abgrabungsbereich „Fliebeckshof“ in Hünxe
Bezug: 1.Ihr Schreiben vom 27.08.2002
2.Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 04.09.und am 24.09.2002
3.Zwischennachricht vom 10.09.2002
Sehr geehrte Frau Franzkowiak,
anliegend übersende ich die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungssausschusses zu Ihrer Kenntnis. Aufgrund der umfangreichen
Tagesordnung, die 2 Sitzungstage erforderlich machte, hat die Erstellung der Niederschrift länger gedauert als zunächst angenommen.
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen gestellten Fragen bereits in der Sitzung ausführlich beantwortet worden sind. Auch konnten Sie als Zuhörer sicherlich eine
Einschätzung der Meinungsbildung der Kreistagsfraktionen im Hinblick auf die bisherige Tätigkeit der Verwaltung im Rahmen des anhängigen Planfeststellungsverfahrens gewinnen.
Dass der Technische Dezernent, Herr Berg und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb des förmlichen Verfahrens nach einvernehmlichen Lösungen
suchen, entspricht auch meinem Verständnis einer bürgernahen Verwaltung und findet daher meine volle Unterstützung.
Ich möchte daher auch nicht im Detail auf Ihre Ausführungen in dem Schreiben vom 27.08.2002 eingehen.
In der Hoffnung, dass der sachliche Diskussionsprozess bei diesem schwierigen Thema fortgesetzt und möglichst zu einem für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss
geführt wird verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Amend-Glantschnig
Bei der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 04.09.2002 haben wir die beiden folgenden Dokumente an alle Mitglieder verteilt. Herr Berg hat uns zu den von uns in rot eingefügten
Anmerkungen und Fragen eine Beantwortung zugesagt.
Als Antwort darauf haben wir am 13.11.2002 das Protokoll der Ausschusssitzung erhalten.
Antrag der Stadt Dinslaken mit Anmerkungen der Bürgerinitiative „Kies wider Willen“
Betr.: Antrag der Stadt Dinslaken auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes
für den Regierungsbezirk Düsseldorf für den Abgrabungsbereich Fliehbeckshof
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Stadt Dinslaken hat in seiner Sitzung vom 02.07.2002 beschlossen, den Antrag zu stellen auf Änderung des GEP 99, mit dem Ziel, die Ausweisung der Flächen für die Auskiesung Fliehbeckshof zu streichen. Die Ausweisung
als landwirtschaftliche Fläche ist anzustreben.
Der Abgrabungsbereich Fliebeckshof im Gebiet der Gemeinde Hünxe‑Bruckhausen befindet sich im GEP 99 unmittelbar angrenzend an zwei allgemeine Siedlungsbereiche und einen allgemeinen Freiraum ‑ regionaler Grünzug
‑ im Stadtgebiet Dinslakens. Es handelt sich hierbei um den direkten Übergang der Ballungsrandzone des Ruhrgebiets in den Freiraum und damit um einen lt. GEP 99 besonders schützenswerten Teil dieser
„REGIONALEN GRÜNZÜGE“. Dieser Freiraum, der auch im Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken als Grünfläche dargestellt ist, hat große Bedeutung nicht nur für die DinsIakener Bevölkerung. Hier befinden sich u.a. regionale Fuß‑ und Radwegverbindungen, die auf Hünxer Gemeindegebiet ihre Fortsetzung finden. Bislang kann man über eine Brücke (in Verlängerung der Marthastraße) in den Abgrabungsbereich gelangen. Zur Zeit befindet sich hier ein sensibler Naherholungsbereich, der mit seinen historischen Wegen einen hohen Erholungswert für die
Dinslakener Bevölkerung hat. Hier würde neben den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen auch ein Naturraum mit wertvollem Altholzbestand, ein Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, auf unabsehbare Zeit zerstört, bei
einer Schaffung einer offenen Wasserfläche sogar für immer.
Die an das Abgrabungsgebiet angrenzende Wohnbebauung auf Dinslakener Stadtgebiet ist als reines Wohngebiet zu werten und bedarf als solchem einem besonderen Schutz. Eine Abgrabung über Jahre hinaus (mindestens 20 Jahre) (mindestens 40 Jahre) in
unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung auf Dinslakener Stadtgebiet hat einen nicht hinnehmbaren hohen Störungsgrad. Das Gefährdungspotential vor allem für spielende Kinder und Jugendliche ist groß. Es besteht die Gefahr, dass das
Auskiesungsgebiet als Abenteuerspielplatz betrachtet wird und, bei wie bei Kindern üblichen, Mutproben, diese zu Schaden kommen. Die unmittelbar an die geplante Abgrabung heranreichende Bebauung ist zum allergrößten Teil erst in den letzten 15 – 20 Jahren entstanden. Über 10.000 Menschen wären betroffen.
Darüber hinaus wird der Verkehr auf den teilweise schon stark belasteten Dinslakener Straßen weiter zunehmen. Neben der durch die Transportfahrten von LKWs hervorgerufenen gestiegenen Verkehrsbelastung und den damit
einhergehenden Problemen der Verkehrssicherheit wird es auch zu einer Steigerung der Geräusch‑ und Abgasemissionen an diesen Straßen kommen. Hiervon sind große Teile der Stadtteile Bruch und Lohberg betroffen. Dieses
Problem wird auch durch den angedachten Abtransport über die B 8 nicht gelöst, Gefahr für die Besucher des Strandbades am Tenderingsweg.
Diese Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Bevölkerung stehen in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Abgrabung. Aus diesen Gründen sollten Abgrabungen einen wesentlich größeren Abstand zu Wohngebieten haben. Die Stadt
Dinslaken beantragte daher, für den in Rede stehenden Bereich die Darstellung Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen ‑ Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze ‑ im GEP 99 zu streichen und hier die
bislang rechtskräftigen anderen Freiraumfunktionen ‑ allgemeiner Freiraum‑ und Agrarbereich, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung und regionaler Grünzug ‑ zu belassen.
Wir, die ”BI Kies wider Willen” , unterstützen den Antrag der Stadt Dinslaken ausdrücklich !
Hier zunächst nur einige weitere grundsätzliche Aspekte:
Die weitere Ausweisung, gerade dieser Fläche, kann im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung und die rege Bautätigkeit im Dinslakener Stadtgebiet nicht mehr als sozialverträglich angesehen werden.
Es sind seit der Ausweisung im GEP 86 ganze Straßenzüge neu entstanden. Junge Familien mit kleinen Kindern haben sich diesen attraktiven Stadtteil mit der unmittelbaren Nähe zu einem wirklich unverzichtbaren Naherholungsgebiet
zum Wohnen ausgesucht.
Die extreme Nähe der geplanten Abgrabung zur Wohnbebauung ist das stärkste Argument gegen diese Nassauskiesung. An den Tenderingsseen, die einen wesentlich größeren Abstand zur Bebauung aufweisen, ist die Zaunanlage permanent
beschädigt.
Die geplante Abgrabung würde sich im Aktionsradius selbst kleinerer Kinder befinden, die durch die Löcher im Zaun ungehindert auf das Betriebsgelände gelangen könnten, eine tödliche Gefahr.
Die am Tenderingssee ansässige Firma lässt bereits seit Jahren das Einfahrtstor offen, damit die Badegäste den Zaun beim Betreten des Betriebsgeländes nicht zerstören müssen.
Die erneute Darstellung im derzeit gültigen GEP 99 stützt sich u.a. auf das Abgrabungsgutachten, das aber ausdrücklich keine kommunalen Belange berücksichtigt. Weil die damaligen Mehrheitsverhältnisse, nicht nur im Dinslakener
Stadtrat, auf eine uneingeschränkte Unterstützung des Bergbaus (Bergeverfüllung ist billiger als die Aufhaldung) ausgerichtet waren, sind keine negativen Stellungnahmen erfolgt. Lediglich die Gemeinde Hünxe wollte keine weitere
Darstellung von Abgrabungsflächen.
Aber gerade die Entstehung einer gigantischen offenen Wasserfläche (die Fläche dieser geplanten Abgrabung ist fast genauso groß wie alle vier Tenderingsseen zusammen) wird im Sommerhalbjahr und an den Wochenenden
gravierende, negative Auswirkungen auf die Wohnqualität haben.
Die schlimmen Zustände, die seit vielen Jahren an den Hünxer Baggerseen anzutreffen sind, werden sich in die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete verschieben.
Wasserrechtliche Gründe, die u.a. wegen der Nähe zum Lohberger Entwässerungsgraben mit seiner großen Schadstofffracht, gegen das Entstehen eines Sees sprechen, werden wir in unserer Stellungnahme der Bez.-Reg. Düsseldorf
mitteilen. Selbstverständlich wird diese Stellungnahme auch den Kreistagsfraktionen unaufgefordert zugeschickt
Wir werden in Kürze alle im Kreistag vertretenen Parteien zu einer Besichtigung des ausgewiesenen Abgrabungsbereiches einladen.
Das persönliche Kennen lernen der zur Diskussion stehenden Fläche, so meinen wir, ist durch nichts zu ersetzen.
Wir freuen uns schon jetzt auf eine rege Teilnahme und eine lebhafte Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
BI Kies wider Willen
Die von uns in rot eingefügten Anmerkungen sowie die angehängten Aspekte sind im Originaldokument natürlich nicht enthalten.
Anmerkungen der Bürgerinitiative zur
Stellungnahme der Kreisverwaltung Wesel
Betr.:Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf
hier: Antrag der Stadt Dinslaken auf Änderung der Abgrabungsbereichsdarstellung "Fliebeckshof“ vom 30.07.2002
Der auf dem Dienstwege vorgelegte Antrag der Stadt Dinslaken wird seitens des Kreises Wesel aus den nachfolgenden Gründen nicht befürwortet.
Der Abgrabungsbereich „Fliebeckshof“ war bereits im GEP 86 enthalten. Während des Aufstellungsverfahrens zum GEP 99 wurden seitens der Beteiligten (Gemeinde Hünxe, Stadt Dinslaken, Kreis Wesel) gegen die Darstellung als
Abgrabungskonzentrationszone keine Bedenken geltend gemacht. Die Gemeinde Hünxe hat sich gegen jede weitere Darstellung von Abgrabungen, auch im Bereich der Tenderingsseen, ausgesprochen. Eine Fläche wurde daraufhin gestrichen.
Im anhängigen Planfeststellungsverfahren wurden verschiedene Anregungen und Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Erschließung über die Dinslakener Straße, der zunächst vorgesehenen (immer noch beantragten) Bergematerialverfüllung sowie der Absicherung des Abgrabungsgeländes vorgetragen. Seitens der BI wurde immer wieder besonders auf die extreme Nähe zur Wohnbebauung (Neubaugebiet), die massive Gefährdung für Kinder und Jugendliche und die Zerstörung des unverzichtbaren Naherholungsgebietes
mit wertvollem Altholzbestand hingewiesen.
Gemeinsam mit der Antragstellerin wurde nunmehr eine Lösung gefunden, die sowohl von der Gemeinde Hünxe als auch vom Kreis Wesel mit getragen werden kann.
Wieso sucht die verfahrensführende Behörde eine Lösung für die Antragstellerin?
Sollte sie nicht neutral sein?
Warum wurde nicht mit Dinslaken und Voerde gesprochen?
Wie Ihnen bekannt ist, soll das Abgrabungsgelände nunmehr über den vorhandenen Anlagenstandort der Fa. RMKS am Tenderingsweg erschlossen werden. Gleichzeitig soll zunächst der westliche Teil der Abgrabungskonzentrationszone in
Anspruch genommen werden, also der Bereich, der von der Wohnbebauung im Stadtgebiet Dinslaken am weitesten entfernt ist. Eine Beeinträchtigung der Bevölkerung kann hierdurch auf ein Minimum reduziert werden. Diese Aussage ist falsch, denn
zunächst sind Hünxer Bürger direkt
durch Auskiesung und Bandanlage betroffen. Danach soll aber die übrige Fläche des alten Antrages abgegraben werden. Das Problem wird nur auf der Zeitschiene nach hinten geschoben, Dauer ca. 40 Jahre. Im übrigen
ist bereits gutachterlich nachgewiesen, dass auch bei der künftigen Erweiterung der Abgrabung die Grenzwerte gemäß TA Lärm auch für das angrenzende reine Wohngebiet eingehalten werden können. Dieses wäre
nur durch einen über 6 m hohen Lärmschutzwall zu erreichen! Diese Tatsache ist der Bez.-Reg. nicht bekannt, denn der alte Antrag ging noch von einem 2 m hohen Wall aus.
Eine Wiederverfüllung istnunmehr ebenfalls nicht mehrbeabsichtigt.Hier wird schon zum zweiten mal auf die nicht beabsichtigte Wiederverfüllung hingewiesen. Liegt diese Behauptung schriftlich vor?
Liegt der alte Antrag mit Verfüllung immer noch vor, oder wurde er zurückgezogen?
Vor dem Hintergrund Ihrer Bemühungenum eine Schadstoffbegrenzung bei Verfüllmaterialien, etwaiger bergbaulicher Einflüsse auf die Grundwasserverhältnisse etc. hatte ich bereits im Dezember 2001 angeregt, den GEP dahingehend zu
ändern, dass die Regelung der Folgenutzung in den Fällen, in denen es dafür keine zwingenden landesplanerischen Gründe gibt, den jeweiligen Fachplanungsverfahren vorzubehalten. Der GEP99 sieht keineswegs
Verfüllung nur mit Bergematerial vor. Der Kreis könnte schadstoffarmes Material verlangen. Wegen nicht gegebener Verfügbarkeit leistet die Verwaltung mit der Änderung in Wasserfläche Vorschub für eine Genehmigung, die sonst
nicht erfolgen könnte.
Die Regelung der Folgenutzung bevorteilt den Auskieser und beschneidet die Planungshoheit der Kommunen bei der Mitgestaltung der Gebietsentwicklungsplanung. Dies ist eine einseitige Parteinahme des Kreises
Wesel für die Auskiesungsfirma, noch bevor diese überhaupt ihren neuen Antrag eingereicht hat!
Nach den mir vorliegenden Informationen wird sich der Regionalrat in einer der nächsten Sitzungen im Sinne meines vorgenannten Antrages mit dieser Thematik befassen. Dies wird von mir ausdrücklich begrüßt. Was heißt in meinem Sinne?
Einer Gefährdungvon Kindern und Jugendlichen kann durch die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage entgegengewirkt werden. Kein Zaun bietet ausreichenden Schutz! Das Beispiel RMKS zeigt, dass die Umzäunung löcherig wie ein Schweizer Käse ist und das Leben unserer Kinder ständig durch den „Abenteuerspielplatz Kiesgrube“ gefährdet wird!
Hinsichtlich der Bedeutung des Raumes als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung wird eine durch die Abgrabung entstehende Wasserfläche nur eine vorübergehende Beeinträchtigung darstellen.
Ein Zeitraum von 40 Jahren ist keine vorübergehende Beeinträchtigung. Ein einzigartiges Naherholungsgebiet würde unwiederbringlich zerstört und die Erholung suchen Menschen würden der Möglichkeit beraubt, sich in unmittelbarer Nähe ihres Zuhauses zu entspannen und zu erholen !
Nach Abschluss der Abgrabung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen kann dieser Bereich für die Naherholung wieder zur Verfügung gestellt werden. Nur Jesus Christus, unser Herr kann über das
Wasser laufen ! Kaum jemand der Anwesenden in diesem Raum wird diese nicht mögliche Rekultivierung noch ansehen können
Liegt schon ein Konzept von RLG Sand & Kies für die gesamte Fläche vor ?
Leistet die Kreisverwaltung auch noch diese Arbeit für die Antragstellerin?
Wie Erholung am Baggersee in unmittelbarer Nähe zur Bebauung aussieht, ist an den Tenderingsseen seit vielen Jahren eindrucksvoll zu erleben Müll, Lärm, wildes Campen, zugeparkte Straßen usw.
Schützenswerte Bereiche, die nach den Vorschriften des Landschaftsgesetzes im Rahmen einer Abwägung im Range vorgehen und zu einer Versagung der Planfeststellung führen würden, sind im betroffenen Landschaftsraum nicht
vorhanden.
Wer sagt das? Ist diese reichstrukturierte Landschaft mit ihren Feuchtwiesen, frühgeschichtlichen Siedlungsresten und großen zusammenhängenden Wald- und Wiesenflächen in denen Raubvögel, Graureiher und
Wildgänse ihren Lebensraum gefunden haben, kein schützenswerter Bereich ?
Für die hier lebenden Menschen ist dieses Gebiet wertvoll und unverzichtbar.
Zählt das nicht?
Die von uns in rot eingefügten Anmerkungen sowie die angehängten Aspekte sind im Originaldokument natürlich nicht enthalten.
Als Antworten auf unsere verteilten Dokumente während der PUA-Sitzung am 04.09.02 haben wir das Protokoll der Sitzung erhalten.
Als Auszug sind hier nur die die Auskiesung betreffenden Seiten aufgeführt.
TOP 1: Fragestunde für Einwohner/innen
Frau Franzkowiak stellt zur Abgrabung Fliebeckshof die Frage, ob der alte Antrag zur Verfüllung immer noch ruhend gestellt sei und es eine Aussage der Antragstellerin
gebe, dass sie tatsächlich nicht mehr verfüllen wolle.
Herr Berg antwortet, dass er die Fragen unter TOP „Abgrabungen“ beantworten werde, soweit er es zur Zeit könne.
Bezüglich des an die Ausschussmitglieder verteilten Fragenkataloges möchte Herr Franzkowiak an Herrn Berg gerichtet wissen, ob alle Fragen von ihm schriftlich beantwortet
würden. Des weiteren möchte er wissen, wieso der Kreis als Genehmigungsbehörde für Abgrabungen gemeinsam mit dem Antragsteller eine Lösung suche.
Herr Berg führt zur ersten Frage aus, dass er sich bemühen werde, alle gestellten Fragen zu beantworten und sagt einen Abdruck der Niederschrift, ggf. mit einer
ergänzenden schriftlichen Antwort, zu.
Auf die zweite Frage, so Herr Berg, werde er unter TOP Abgrabungen eingehen.
TOP 3: Abgrabungen im Kreis Wesel;
hier: Sachstand Abgrabungsanträge/Abgrabungsmonitoring
Herr Berg teilt mit, dass seit dem Jahr 2000 mit der Bürgerinitiative Kies wider Willen Gespräche geführt und seither viele Informationen ausgetauscht worden seien. Den
Vorwurf, dass Informationen nicht weitergegeben worden seien, weist er zurück. Es sei selbstverständlich, dass bei öffentlichkeitswirksamen Informationen zuerst der Kreistag zu informieren sei. Er bitte deshalb um Verständnis,
dass er deshalb beim letzten Gesprächstermin am 19.08.02 noch keine schriftlichen Informationen habe mitgeben können. Am 26.08.02 sei dies dann unter Hinweis auf die in Kürze stattfindende Sitzung dieses Ausschusses
nachgeholt worden. Sowohl die Sitzungsvorlage als auch weitere schriftliche Informationen seien weitergegeben worden; insofern sei das Thema als solches bekannt gewesen.
Sodann nimmt Herr Berg Bezug auf den Fragenkatalog und führt aus, dass ein im Grundsatz den Darstellungen des GEP entsprechender Antrag vorgelegen habe und er
seitens des Kreises alles getan habe, um schon im Vorfeld Bedenken aufzunehmen und Lösungen zu finden. Aus seiner Sicht, so Herr Berg, sei dies auch weitgehend gelungen.
Herr Berg zeigt Folien zu Lösungsvorschlägen und erläutert die erarbeiteten Lösungsansätze, z.B. keine Wiederverfüllung, Nutzung der Aufbereitungsanlage der Firma RMKS, Schutz der Kinder und Sicherung der
Naherholung.
Anmerkung: Abdrucke der Folien liegen als Anlage bei.
Herr Berg führt weiter aus, dass der Kreis in der Vergangenheit bei der Überwachung mehr auf die Eigenverantwortung der Unternehmen gesetzt, aber keine guten Erfahrungen
damit gemacht habe. Viele Missstände, z. B. bei Zaunanlagen, seien aufgedeckt worden. Deshalb sei die Überwachung intensiviert worden, so werde im Fall Fliebeckshof u.a. ein hochwertigerer Zaun verlangt. Bezüglich einer
vorhergehenden Schutzanpflanzung zur Folgenutzung der Wasserfläche verweist er auf Loikum, wo die gemeinsame Gestaltung in Abstimmung mit der Gemeinde, die einen B-Plan aufstelle, funktioniere. Hier sei z.B. der Abstand zur
Wohnbebauung noch geringer und die Anwohner wollten und würden deshalb bei der künftigen Gestaltung mit eingebunden werden.
Herr Berg verweist auf Gespräche mit den Kommunen Dinslaken und Hünxe. Er wisse allerdings noch nicht, ob die Gemeinde Hünxe zur Regelung der Folgenutzung einen Bebauungsplan aufstellen werde, jedoch sei die
Gemeinde aber auf jeden Fall aktiv.
Noch nicht geklärt sei auch, ob ein 6 m hoher Lärmschutzwall gebaut werden müsse oder aus anderen Gründen ein größerer Abstand zur Wohnbebauung notwendig werde und der
Wall ggf. entfallen könne.
Im Zusammenhang mit dem Rahmenbetriebsplanverfahren für die Schachtanlage Lohberg werde derzeit gutachterlich geprüft, wie weit sich die Salzfracht des Lohberger
Entwässerungsgraben auf das Grundwasser im Abstrom des Gewässers auswirke. Möglicherweise werde sich der notwendige Abstand aus wasserwirtschaftlichen Gründen noch vergrößern.
Zusammenfassend bemerkt Herr Berg, dass die wesentlichen Wünsche der Bürgerinitiative aufgegriffen wurden und geklärt werden könnten. Er bittet weiter um konstruktive
Mitarbeit und bietet diese auch seinerseits weiterhin an.
Herr Berg äußert sein Verständnis dafür, dass die Bürgerinitiative nicht restlos zufrieden sei, wenn dies aber auf beiden Seiten zur Hälfte geschehe, wäre das ein guter
Kompromiss.
Herr Halla dankt für die gute und ausführliche Information.
Herr Vahnenbruck schließt sich seitens der CDU-Fraktion den Ausführungen von Herrn Berg an und betont, dass gute Kompromissvorschläge gefunden wurden und glaubt, dass mit
Maximalforderungen kein Konsens erzielt werden könne. Wichtig sei, dass das Verfahren weiterhin kritisch begleitet werde.
Herr Heuking teilt mit, dass er seinerzeit als Hünxer Bürger ein Gegner des GEP war und sich gegen die Mehrheiten von damals nicht habe durchsetzen können. Er sei jetzt,
bis auf einen Punkt, nämlich die entstehende Wasserfläche, der Meinung von Herrn Berg.
Herr Neuhaus ist der Meinung, dass der Vergleich mit Loikum ein wenig hinkt, weil hier 2 Kommunen betroffen seien. Der Abstand zur Wohnbebauung sei geringer als in
Loikum. Des weiteren kann er auch nicht erkennen, dass hier ein B-Plan aufgestellt werde.
Herr Berg verweist auf seine vorherigen Ausführungen und bemerkt, dass der Abstand in Loikum tatsächlich sehr gering sei, und von daher auch vergleichbar. Die
Gemeindegrenze habe in dem Verfahren nur politische Bedeutung, für die Belange der Bürger sei sie unbeachtlich.
Er habe im übrigen nicht gesagt, dass Hünxe einen B-Plan aufgestellt habe. Dies sei seinerzeit lediglich hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung beabsichtigt gewesen.
Das sei in dem jetzigen Verfahren nicht mehr relevant.
Der KVR habe sich aber bereit erklärt, für die Folgenutzung ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und daran könnten die Bürger mitarbeiten.
Herr Neuhaus meint, dass Vereinbarkeit von Naturschutz und Wasser nicht ganz einfach sei.
Herr Lerch verweist darauf, dass außer dieser Fläche noch eine Reihe weiterer zur Genehmigung anstünden. Die Diskussion hier zeige, wie notwendig eine kritische
Betrachtung unter Einbeziehung der Betroffenen sei.
Eigentlich wolle man keine weiteren Abgrabungen. Es müsse aber darauf hingewiesen werden , dass den Kommunen und dem Kreis weitgehend die Hände gebunden seien. So müsse
genehmigt werden, wenn z.B. im GEP dargestellt und alle weiteren Voraussetzungen gegeben seien.
Herr Lerch betont, dass in diesem Fall ein guter Weg beschritten worden ist, auch wenn er nicht allen gerecht wurde. Herr Berg habe das überzeugend dargestellt.
Frau Winterberg sieht einen Unterschied zu Loikum auch darin, dass es hier mehr Betroffene gebe und fragt Herrn Berg, ob eine GEP-Änderung notwendig sei.
Herr Berg antwortet, dass es hier sicherlich mehr Betroffene gebe, jedoch sich an der Lage hinsichtlich der Vergleichbarkeit nichts ändere. Des weiteren führt er aus,
dass die Bezirksregierung Änderungen des GEP hinsichtlich der Verfüllungen an mehreren Stellen beabsichtige. Die Verfahren würden zum Jahresende wohl anlaufen. Er verweist auf das Schreiben des Kreises an die Bezirksregierung
von Dezember 2001. Ziel sei hier der Wegfall der Bindung zur Verfüllung und die Regelung der Folgenutzung nach örtlichen Gegebenheiten durch die vor Ort zuständigen Behörden und vor dem Hintergrund der örtlichen Planung.
Dagegen wolle Dinslaken mit dem neuen Antrag gar keine Abgrabung mehr. Wie das ausgehe, so Herr Berg, könne er nicht sagen. Zuständig seien die Bezirksregierung und letztlich der Regionalrat. Das sei auch der Grund, warum die
Antragstellerin den Antrag noch nicht zurückgezogen habe. Der Antrag wurde seinerzeit nach alter Planungslage gestellt. Es müsse auch die Frage etwaiger Regressansprüche bei Planänderung gestellt werden. Wenn der “alte“
Antrag nicht zurückgezogen würde, werde seitens des Kreises auch keine “neue“ Genehmigung erteilt werden.
Im GEP-Änderungsverfahren, das mindestens ½ Jahr – eher länger – in Anspruch nehmen werde, würden der Kreis und die Kommunen beteiligt. Dann könne die Antragstellerin
endgültig planen und der Erörterungstermin stattfinden.
Herr Heuking merkt zum Schwarzen Weg an, dass er diesen nicht für geeignet hält, LKW-Verkehr aufzunehmen.
Herr Brands bemerkt dazu, dass eine Benutzung des Schwarzen Weges nicht vorgesehen sei, da das gewonnene Material über eine Bandstraße zur Aufbereitungsanlage der Fa.
RMKS transportiert werden solle.
Die folgende Presseerklärung zur PUA-Sitzung haben wir schon vorher der Internetseite des Kreises Wesel entnommen. Auch hier haben wir die Anmerkungen bzw. Markierungen nachträglich in rot
vorgenommen.
Herausgeber:
Kreis Wesel – Die Landrätin – Reeser Landstr. 31 – 46483 Wesel
Pressesprecher:
Gerhard Patzelt
Abgrabungen im Kreis Wesel
Der Umwelt- und Planungsausschuss befasste sich eingehend mit dem Sachstand der Abgrabungen im Kreis Wesel. Der Ausschussvorsitzende Johann Halla (CDU) hatte wegen der zahlreichen interessierten Gäste, die überwiegend der
Bürgerinitiative "Kies wider Willen" angehörten, diesen Tagesordnungspunkt vorgezogen. Umweltdezernent Hans-Joachim Berg ging deshalb auch intensiv auf die bekannten Fragen der Bürgerinitiative ein, mit der der
Kreis seit Anfang 2000 in engem Kontakt steht. Er machte deutlich, dass man im Interesse der Initiative zahlreiche Fragen gelöst habe auf die Antworten warten wir noch und dass zur Zeit wohl das Problem des Abstandes zur Wohnbebauung noch nicht gelöst ist. Dezidiert wies Berg auf die Aufbereitungsanlage hin, die bereits besteht und weiter genutzt werden soll, auf die Verkehrsreduzierung am Wohngebiet und in Bruckhausen und Lohberg, auf die Bereitschaft des Antragstellers, auf die Wiederverfüllung zu verzichten hier wird die Antragstellerin immer gerne als Wohltäter der Menschheit hingestellt. In Wahrheit steht weder Berge- noch anderes genehmigungsfähiges Material in ausreichenderMenge zur Verfügung. Die
Antragstellerin hätte hier ein großes Problem (hierzu muss die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes erfolgen, der dann nicht mehr eine Verfüllung zwingend vorschreibt!) auf die Reduzierung des Lärms und den Schutz der Kinder durch sichere Zaunanlagen hier erwähnte Herr Berg eine Überprüfung durch die Behörde. Also auf Kosten der Steuerzahler zum Wohle eines Unternehmers und entsprechende Bepflanzungen.
Der 52 ha große Kiesabbau soll abschnittsweise, nach Freigabe der reaktivierten Flächen erfolgen. Es gibt noch keine offizielle Gesamtplanung für die ganze Fläche, die im übrigen nach heutigem Stand ca.
80 ha groß wäre. Wenn eine Wasserfläche zurückbleibt, was heißt dann “abschnittsweise nach Freigabe der reaktivierten Fläche?”. Hier hat man wohl frei aus den alten Unterlagen zitiert.
Heinrich Vahnenbruck (CDU) sah darin sehr gute Kompromissvorschläge und vor allem den Knackpunkt der Wiederverfüllung ausgeräumt. Irgendwann müsse jedoch auch einmal Schluss mit den Abgrabungen sein, führte er weiter aus. Laut
Egon Heuking (CDU) könne die Bürgerinitiative keinen besseren Anwalt für ihre Interessen haben, als den Umweltdezernenten Berg. Werner Lerch (SPD) verdeutlichte ebenfalls, dass man die beantragten Abgrabungen nicht in dem
vorgelegten Umfang haben wolle, dass dem Kreis aber rechtlich die Hände gebunden seien, sie zu verhindern. Er plädierte dafür, weiterhin einen Ausgleich der Interessen zu finden, um zu einem insgesamt runden Ergebnis zu kommen.
Zur Zeit gibt es im Kreis folgende laufende Genehmigungsverfahren: Firma Hülskens in Mehrum, 2. Erweiterung, 45 ha Rossenray Liegenschaften, Fliebeckshof, 52 ha Frika-Kies, Niephauser Feld, Erweiterung, 9 ha
Menting & Bresser, Visselsches Feld Süd, 42 ha NBG, Hamminkeln, 2. Erweiterung, 6 ha DK Sand und Kies, Loikum, 1. Erweiterung, 27 ha Boer, Altschermbeck, 9 ha Risch, Kohlenhuck, Erweiterung, 21 ha
Suhrborg, Brüggenhof, 4. Erweiterung, 98 ha
Artikel vom: 05.09.2002 © Kreis Wesel 2002
Die 52 ha beziehen sich auf den alten Antrag. Wird die östliche Erweiterung zuerst angegangen, beträgt die Größe ca. 80 ha. Nur die Fa. Suhrborg beantragt eine größere Fläche. Keine Fläche liegt
so nah an einer dichten Wohnbebauung.
Den nachfolgenden offenen Brief, und einen weiteren von besorgten Kindern, hat die kleine Nina während der Sitzung am 21.11.02 dem Hünxer Bürgermeister Herman Hansen, überreicht. Kopien bekamen
auch die Presse und Radio KW.
Offener Brief der Bürger am Tenderingsweg und am Schwarzen Weg
An den
20.11.2002
Bürgermeister der Gemeinde Hünxe
Herrn Hermann Hansen
Dorstener Straße 24
46569 Hünxe
Kopie an alle im Rat der Gemeinde Hünxe vertretenen Fraktionen
Betr.: Abgrabung Fliebeckshof in Hünxe-Bruckhausen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hansen,
wir haben der örtlichen Presse entnommen, daß Sie bereit sind, Konsensgespräche zur Vergrößerung des Abstandes der geplanten Auskiesung zur Dinslakener Bebauung zu führen.
Auch eine weitere Nordwanderung Richtung Bruckhausen wollen Sie unbedingt vermeiden. Das sind zwei sehr vernünftige Forderungen, die auch wir voll unterstützen.
Sie sind stolz darauf, mit dem Kreis Wesel und der Antragstellerin einen Konsens gefunden zu haben, der den Bewohnern in Bruckhausen den Abtransport durch Lkw´s erspart, und daß die Sortier- und Aufbereitungsanlage nicht mehr am
Alten Möllebeck errichtet werden soll.
Aber, sehr geehrter Herr Bürgermeister, warum haben Sie uns, die Bruckhausener vom Tenderingsweg und vom Schwarzen Weg vergessen?
Wir leben jetzt schon seit über 30 Jahren mit allen negativen Auswirkungen, die eine Auskiesung so mit sich bringt.
Dieser Konsens beinhaltet wieder nur Negatives für uns. Wir sollen noch weitere 40 Jahre Lärm und Dreck durch weitere Auskiesung ertragen. Zusätzlich haben Sie auch noch eine Förderbandanlage direkt am Tenderingsweg für uns
herausgeschlagen. Fast durch unsere Vorgärten!
Herr Bürgermeister und liebe Hünxer Politiker, sind 30 Jahre denn nicht genug?
Fordern Sie auch für uns mindestens den sozial-verträglichen Abstand, den eigentlich jeder vernünftige Antragsteller von sich aus freiwillig einhalten würde. Erteilen Sie der Forderung der Firma, die gesamte Fläche abgraben zu
müssen, eine deutliche Abfuhr.
Sie sind jetzt von der Bezirksregierung in Düsseldorf aufgefordert, eine Stellungnahme zur Schaffung einer offenen Wasserfläche (Die Sie nie haben wollten!) abzugeben.
Das ist die einmalige Chance, diese Auskiesung zu verhindern. Baggerseen mit den zusätzlichen negativen Auswirkungen wie: versperrte Straßen durch wild parkende Autos, Lärm nicht nur an den Wochenenden, Müll und Dreck, der in
unseren Gärten landet, gibt es hier genug.
Noch ein zusätzlicher, sehr großer See, würde noch mehr Menschen anlocken und die Situation weiter drastisch verschärfen.
Setzen Sie sich in Ihrer Stellungnahme für uns ein, behalten Sie Ihre Wegflächen, damit die Auskiesung verhindert werden kann, denn sie bringt nur Nachteile und absolut keine Vorteile. Sind Sie der gleichen Meinung, oder irren
wir?
Wir sind sehr gespannt auf Ihr weiteres Vorgehen. Vergessen Sie nicht, auch uns zu den Konsensgesprächen einzuladen!
2 Seiten mit 48 Unterschriften überreicht
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