Abgrabungsantrag „Fliebeckshof“ in Hünxe-Bruckhausen Stand 17. November 2002
Geschichte dieser Auskiesungsfläche
Seit 1972 sind verschiedene Anträge zur Auskiesung der Fläche eingereicht worden.
Bereits 1982 gab es eine Genehmigung für die innere Teilfläche, erteilt durch den Regierungspräsidenten in Düsseldorf.
Diese Genehmigung wurde 1983 zurückgezogen, weil die Fläche damals schon mit Bergematerial verfüllt werden sollte und die Problematik der Verfüllung erst geklärt werden sollte.
1988 reichte die Firma Haniel einen neuen Antrag für fast die gleiche Fläche ein, die jetzt beantragt wurde. Dieser Antrag wurde dann nach 10 Jahren im Jahre 1998 zurückgezogen.
Einige Monate später reichte die Fa. Rossenray (jetzt RLG Sand & Kies) den immer noch vorliegenden Antrag ein, der jetzt ruhend gestellt wurde. Dinslakener Bürger wurden auf den neuen Antrag nur aufmerksam,
weil sie geringe Grundstücksanteile auf Hünxer Gemeindegebiet besitzen.
Bebauung auf Dinslakener Gebiet
Parallel zu diesen Anträgen hat die Stadt Dinslaken in den letzten 20 Jahren im Gebiet südlich des Lohberger Entwässerungsgrabens laufend neue B-Pläne für eine „Reine Wohnbebauung“ aufgestellt. Naturgemäß sind
hierdurch sehr viele junge Familien mit kleinen Kindern in diese Neubaugebiete gezogen. Es sind ganze Straßenzüge neu entstanden. z.B. Claudiastr. Corinnastr. Brombeerweg. usw.
Hier leben mindestens 3000 Kinder. An den Tenderingsseen sind bereits mehrere, auch tödliche Unfälle, passiert.
Was hier direkt vor der Haustür geschehen kann, ist nicht abzusehen.
Es soll ein 2 m hoher Zaun mit Beschilderung: „Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder“ um das Gelände gezogen werden.
Der GEP 99 (gültiger Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf)
Die Fläche war bereits im alten GEP 86 für eine mögliche Auskiesung vorgesehen. Bei Aufstellung des neuen GEP liefen heftige Diskussionen zum Thema Auskiesung.
Die Flächen wurden von 150 qkm auf ca. 50 qkm reduziert.
Die Gemeinden Dinslaken und Hünxe wurden durch die Bezirksplanungsbehörde in die Diskussion mit einbezogen. Hünxe hat eine kleine Fläche neben Bruckhausen aus dem GEP herausbekommen. Dinslaken hat dem neuen GEP
99 bedingungslos zugestimmt.
Mit dem GEP 99 wurde keine Reservekarte genehmigt. Die Kiesindustrie hat der Bez.-Reg. 2002 ihre Fördermengen nachgewiesen. Es sieht so aus, dass noch für ca. weitere 4 Jahre Abbauflächen in den GEP aufgenommen
werden sollen. Laut LEP (Landesentwicklungsplan) muss der GEP Flächen für die Gewinnung von oberirdischen Bodenschätzen für 25 Jahre ausweisen.
Die Reservekarte wird wohl nicht mehr aufgestellt, da die noch auszuweisenden Flächen durch eine Änderung des GEP aufgenommen werden sollen.
Zukünftig sollen nur noch Flächen ausgekiest werden, die auch entsprechende Mächtigkeiten aufweisen, um den Landschaftsverbrauch möglichst gering zu halten. Das ist eine Forderung, die bei Aufstellung des GEP
bereits gestellt wurde. Hier beträgt die Kiesmächtigkeit ca. 12m, andere ausgewiesene Flächen weisen 35m und mehr auf.
Der gültige GEP sieht für die Fläche am Fliebeckshof drei sich überlagernde Nutzungen vor.
1. Fläche für die Landwirtschaft = heutige Nutzung
2. Fläche für die Ortsnahe und Feierabenderholung der hier lebenden Bevölkerung.
Diese Fläche bildet den direkten Abschluss der Ballungsrandzone des Ruhrgebietes und ist Teil der Regionalen Grünzüge, die besonders schützenswert und unverzichtbar für die Erholung und das sich Wohlfühlen der
hier lebenden Menschen ist. Sie ist die einzige Möglichkeit einen Spaziergang abseits des Straßenverkehrs zu unternehmen und wird von den Menschen sehr stark angenommen.
3. Mögliche Fläche zur Gewinnung von Bodenschätzen. Abgrabung mit späterer Wiederverfüllung.
Diese dritte Nutzung steht in einem Konflikt zu den beiden anderen Nutzungen.
Die Antragsteller beziehen sich immer auf die Darstellung im GEP und versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass hier ein Rechtsanspruch auf Auskiesung abgeleitet werden kann.
Mit dem gleichen Recht können auch wir Bürger uns auf den GEP berufen und sagen: Man darf die Regionalen Grünzüge nicht zerstören.
Der GRP ist nur ein Angebot, dass ein Antrag gestellt werden darf.
Ein Recht zur Auskiesung besteht erst durch den positiven Planfeststellungsbeschluss.
Dieser Konflikt zeigt, dass bereits vor Änderung des GEP, eine Abwägung der kontroversen Interessen erreicht werden muss.
Die Bezirksplanungsbehörde stützt sich immer auf das Mengengerüst, das der Kiesindustrie zugestanden werden muss.
Was nützt aber die Ausweisung einer Fläche, die dann tatsächlich doch nicht abgegraben werden kann.
Größe des Geländes
Die noch beantragte Fläche hat eine Größe von 520.000 m² = 52 ha.
Sie ist nur ein Teil der im GEP dargestellten Fläche. Für diese beantragte Abgrabung ist bereits ein Zeitraum von ca. 25 Jahren zu veranschlagen.
Zeitliche Ablaufpläne hat die Antragstellerin nicht vorgelegt. Der Abbauzeitraum wird eher länger sein. Lt. Fa. RLG Sand & Kies sollen nur ca. 2 ha pro Jahr abgegraben werden.
Es ist eine Erweiterung nach Norden und nach Westen möglich. Hierauf weist die Antragstellerin in den Unterlagen richtigerweise bereits hin.
Wenn erst einmal eine Genehmigung ausgesprochen worden ist, wird sie zwangsläufig die Erweiterungen nach sich ziehen.
Dann wäre das Gelände für ca. 60 Jahre zerstört. Da bei dem Entstehen einer offenen Wasserfläche keine Renaturierung der Fläche mehr vorgenommen werden kann, ist dieses Gebiet für die Erholung verloren.
Abbauplanung
Der ruhend gestellte Antrag sieht einen Abbau in 6 Teilflächen vor. Beginnend im Nordwesten, östlich des alten Möllebeck.
Die gesamte Fläche soll eingezäunt werden und steht somit mit dem Beginn der Arbeiten für die Naherholung und die Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung.
Vor einem Jahr hat die Antragstellerin signalisiert, die als nordwestliche Erweiterung gedachte Fläche, zuerst als Wasserfläche einreichen zu wollen.
Als Anlagenstandort soll nun die Aufbereitungsanlage der Fa. RMKS weiter betrieben werden. Das Sand-Kies-Gemisch soll über ebenerdige Förderbänder dort hin transportiert werden. Bandanlagen waren 1999 von der
Antragstellerin wegen zu hoher Lärmbelastungen und Reparaturempfindlichkeit abgelehnt worden. Der weitere Abtransport soll über den Tenderingsweg zur B 8 erfolgen.
Lärmschutz
Schon aus den Antragsunterlagen ist ersichtlich, dass alleine der Saugbagger Emmissionen von 54 dB(A) in den Wohngebieten erzeugen würde.
Dabei waren alle anderen Lärmquellen noch nicht berücksichtigt.
Aus der neu eingereichten Lärmprognose ergibt sich ein mind. 6 m hoher Wall an der südlichen Grenze, der abschnittsweise errichtet und wieder abgetragen werden sollte.
Das STUA Duisburg hat in seiner Stellungnahme allerdings bereits einen durchgehenden Wall gefordert.
Damit wird der Lärm in die 2. Reihe der Bebauung getragen (Schanzenwirkung).
Solche Maßnahmen lassen erkennen, dass die geplante Auskiesung viel zu wenig Abstand zur Wohnbebauung einhalten würde.
Die Einrichtung fester Messstellen hat die Antragstellerin zurück gewiesen. Arbeitszeit lt. Antrag 6.00 – 18.00 Uhr bzw. 5.00 – 17.00 Uhr. Nach Aussage der Antragstellerin am 22.03.00 anlässlich eines
Info-Gesprächs für die CDU-Fraktion-Dinslaken, 6 00 – 22.00 Uhr. Diese Aussage halten wir für sehr bedenklich. Es wäre dann noch nicht einmal Ruhe in der Feierabendzeit garantiert.
In Hünxe hat jetzt der Gemeinderat auch einem Nachtbetrieb der Tongrube in Gartrop zugestimmt.
Der Schutz für das „Reine Wohngebiet“ mit einer zulässigen Höchstbelastung des Lärmpegels von 50 dBA am Tag und 35 dBA in der Nacht genießen nur die Dinslakener Bürger. Die Hünxer Bewohner am Tenderingsweg und am
Schwarzen Weg müssen, weil sie im Außenbereich wohnen, 60 dBA klaglos ertragen. Dieser Unterschied von 10 dBA bedeutet aber bereits eine Verdoppelung des Schallpegels!
Vernichtung der Vegetation
Die gesamte Vegetation der Fläche soll zerstört werden. Die Waldstücke, die einen besonders hohen Wert für die Landschaft und die Tierwelt haben, sollen radikal abgeholzt werden.
In dem alten Antrag der Fa. Haniel konnten wenigstens noch alle Baumreihen stehen bleiben.
Jetzt muss aus wirtschaftlichen Erwägungen alles weg. „Es ist aus Gründen der hohen Investitionen und in Anbetracht der kleinen Fläche der Abgrabung nicht möglich, diese Inseln stehen zu lassen.“ (lt. Zielonka,
Geschäftsführer RLG Sand & Kies).
Verfüllung der Auskiesung
Die Verfüllung mit Bergematerial sollte vorgenommen werden, um der Zeche L/O einen geringen Kostenvorteil zu verschaffen und weil anderes Material nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Es wurde immer wieder vorgebracht, die Auskiesung ist zum Erhalt des Standortes der Schachtanlage Lohberg/Osterfeld nötig.
Das ist Unsinn !!
Der Markscheider Herr Fischer hat uns gegenüber bereits am 01.10.1999 und auch danach immer wieder gesagt: „Von dieser Auskiesung hängt nicht das Überleben der Schachtanlage ab. Sie ist auch kein Argument
gegenüber der DSK zum Erhalt des Standortes Lohberg.“
Es wird aus unserer Sicht vielmehr der Schacht nur vorgeschoben, um die Auskiesung hier in Dinslaken und Hünxe „salonfähig“ zu machen. Unterschwellig wird mit der Vernichtung von 3500 Arbeitsplätzen und
Auswirkungen auf die vom Bergbau abhängigen Betriebe und den Einzelhandel Druck gemacht.
Das Problem der Verfüllung ist nicht geklärt, das sagt auch die Stellungnahme der DSK, die besagt: „Wir würden die Verfüllung zwar begrüßen, können aber nicht garantieren, dass Bergematerial in der erforderlichen
Menge und über den gesamten Zeitraum zur Verfügung steht.“
Inzwischen ist geklärt, dass Bergematerial nicht mehr genehmigt werden würde. Von Seiten des Kreises Wesel, der Gemeinde Hünxe und der Antragstellerin wird diese Tatsache kommentiert mit: „Da die Antragstellerin
nunmehr auf die Verfüllung mit Bergematerial verzichten möchte.....“
Offene Wasserfläche
Eine offene Wasserfläche würde z. Zt. einerseits nicht genehmigt werden können, andererseits wurde sie von der Gemeinde Hünxe vehement abgelehnt. Seit einem Jahr befürworten die beiden großen Fraktionen im Hünxer
Gemeinderat plötzlich die offene Wasserfläche. Wir fragen uns, welche Absprachen sind dort schon gelaufen?
Auch eine offene Wasserfläche wäre jedoch nicht genehmigungsfähig. Der See wäre zum Sterben verurteilt. Die Schadstoffe aus dem Bergematerial der Halde gelangen mit den Abwässern der Schachtanlage durch den
Lohberger Entwässerungsgraben in das Grundwasser und damit in den See.
Das Gutachten des Büro Held aus dem Jahre 1996 weist bereits darauf hin, trotzdem wird vom Kreis Wesel und der Gemeinde Hünxe das Entstehen der Wasserfläche unterstützt.
Das Entfernen der filternden Deckschichten könnte sich auch auf die Grenzen des unmittelbar angrenzenden Trinkwasserschutzgebietes des Wasserwerks Löhnen und damit auf unsere Trinkwasserqualität auswirken. Die
zukünftigen Bergsenkungen durch das Bergwerk Walsum und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Grundwasserfließrichtung sind überhaupt noch nicht absehbar.
Gegen das Entstehen einer Wasserfläche direkt am Lohberger Entwässerungsgraben stehen mehrere §§ des Wasserhaushaltsgesetzes.
Abtransport des Kieses
Der Abtransport ist nicht geregelt. Die Gemeinde Hünxe befürchtet einen Rückstau auf der Dinslakener Straße durch kreuzende Lkw`s
Der Kreuzungsbereich Schwarzer Weg / Dinslakener Straße ist nicht geklärt, eine Ampel will Hünxe nicht und Rossenray bekommt sie als privater Investor vom Landesbetrieb Straßenbau nicht genehmigt.
Unterführung unter der L1, die s.g. „Tunnellösung“ schien eine gewisse Zeit, die einzige Möglichkeit, den Kies abtransportieren zu können. Da aber die Gemeinde Hünxe nicht bereit war, bereits im Vorfeld die
Wegefläche innerhalb des Abgrabungsgeländes dem Auskieser zur Verfügung stellen zu wollen, wurde dieses Angebot von RLG Sand & Kies schnell wieder begraben.
Für den weiteren Transport über die Halde waren 2 Routen favorisiert.
Der Punkt, an dem die Fahrzeuge auf die Bergerstraße treffen sollten, war nicht gelöst.
Der Landesbetrieb Straßenbau sagt: gegenüber der Kirchstraße. Die Stadt Dinslaken sagt: weiter oben Richtung BAB, wegen der Wohnbebauung an der Bergerstraße.
Angeblich sollten für den Abtransport des Kieses und die Anlieferung des Bergematerials die selben Lkws eingesetzt werden.
Diese Fahrzeuge dürften also niemals in einen Stau geraten, denn alle 3 Minuten hätte ein Fahrzeug bereitstehen müssen.
Der Abtransport über das Zechengelände hätte ebenfalls noch im innerbetrieblichen Plan geregelt werden müssen. Diese Genehmigung würde nach Bergrecht durchgeführt. Im Juni 2000 wurden durch die DSK drei Routen
vorgestellt und mit dem Kreis Wesel, dem Landesbetrieb Straßenbau und dem KVR diskutiert. Die Antragsunterlagen liegen bis heute noch nicht beim zuständigen Bergamt in Gelsenkirchen vor.
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