Stand des Verfahrens

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Stand des Verfahrens am 04.11.2003

Am 11.07.2003 hat der Regionalrat auf Antrag der Kreisverwaltung Wesel für die Abgrabungsfläche „Fliebeckshof“ die Änderung der Folgenutzung als offene Wasserfläche beschlossen. Dadurch könnte eine riesige Wasserfläche, so groß wie alle bisherigen Seen am Tenderingsweg zusammen, entstehen.

Auf die Bedenken zahlreicher Träger öffentlicher Belange sind die Politiker überhaupt nicht eingegangen. Über die Streichung der Ausweisung im Gebietsentwicklungsplan, die die Stadt Dinslaken wegen der extremen Nähe zur Wohnbebauung gefordert hatte, wurde überhaupt nicht diskutiert, weil die Dinslakener SPD-Mehrheit im Jahre 1999 der Abgrabungsdarstellung voll und ganz zugestimmt hatte.

Auch die Forderung der Naturschutzverbände und des Forstamtes, die wertvollen nicht ersetzbaren Altholzbestände zu erhalten und damit mehrere kleine Seen entstehen zu lassen, wurde nicht aufgegriffen.

Es wurde nur der dehnbare Begriff, einen ausreichenden Korridor zur Wohnbebauung frei zu halten, in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

Auch der Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, die Breite dieses Korridors auf ca. 500m festzulegen, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Für sie war und ist nur wichtig, dass diese Fläche weiter dargestellt bleibt, damit es zu keiner Reduzierung der Flächengröße für die Kiesindustrie kommt.

Der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Wesel teilte uns heute mit, dass noch kein neuer Abgrabungsantrag eingereicht worden sei und der Antragsteller sich bereits seit mehren Monaten nicht mehr mit ihm in Verbindung gesetzt hat.

Es gibt immer noch die Chance die Auskiesung zu verhindern:

Alle Grundstückseigentümer (Gemeinde Hünxe, ev. Kirchengemeinde Hünxe und mehrere Landwirte), die noch Acker- und Waldflächen in dem geplanten Abgrabungsbereich besitzen, können nicht enteignet werden.

Sie tragen damit eine besondere Verantwortung und von Ihnen hängt es ganz besonders ab, ob unser wertvolles Naherholungsgebiet für die hier lebenden Menschen und die folgenden Generation erhalten bleibt.

 

Stand des Verfahrens am 11.11.2002

 Hr. Hansen, der Hünxer Bürgermeister, dem das Wohl seiner Bruckhausener Bürger so am Herzen liegt, hat erst jetzt, am 12.10.2002, zum ersten mal die nördliche Erweiterung der im GEP ausgewiesenen Fläche ins Spiel gebracht. Er stellt sich kompromiss- und konsensbereit ins Feld. Dabei will er Kompromisse nur eingehen, wenn man ihm zusagt, nicht nach Norden auszukiesen. Doch dieses Zugeständnis wird er, wenn überhaupt, Herrn Zielonka nur mit der Abgabe der Wegeverbindungen abkaufen können. Solange die Fläche im GEP ist, wird ihm das nicht viel nützen, denn, wenn die Fläche in Angriff genommen werden soll, lebt keiner der heute Verantwortlichen mehr und der  Auskieser wird sagen “Was stört mich mein Geschwätz von gestern”.

Spricht die BI oder ein Dinslakener Politiker von einer Verschiebung der Fläche, dann wird groß vom St. Florian-Prinzip geschrieen.

Wie soll man dann aber das Ansinnen von Bürgermeister Hansen nennen??

Ist die berechtigte Forderung aller betroffenen Bürger nach mehr Abstand zur beantragten Auskiesung schlechter, als wenn sie ein Bürgermeister stellt?

Bei wem ist denn nun eher St. Florian und das der BI immer gerne vorgeworfene Kirchturmdenken angesiedelt?

 

Zur Zeit stehen wir wieder bei Null.

Die Träger öffentlicher Belange sind zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Hierin liegt die große Chance.

Alle können ihre negative Stellungnahme, so sie denn nur wollen, abgeben und damit wesentlich an der Verhinderung der Auskiesung mitwirken.

Wenn dann noch die Eigentümer ihre Flächen im geplanten Auskiesungsgelände nicht an die Antragstellerin, in welcher Form auch immer, abgeben, sieht die Sache ganz gut aus. Grundstücke privater Eigentümer zerteilen die Fläche mehrfach, der Fahnenbergweg, im Besitz der Gemeinde Hünxe, zerschneidet sie und nicht zuletzt liegt ein Grundstück der ev. Kirchengemeinde, parallel zum alten Möllebeck, als Sperrgrundstück dazwischen. Hier ist die Kirche, wie es ihrem Auftrag entspricht, zum Erhalt der Schöpfung gefordert. Das Argument, St. Florian-Prinzip, sollte man auch hier nicht anwenden. Wenn nicht hier ausgekiest wird, dann woanders. Das ist richtig. Bedenken muss man aber, dass keine Auskiesung so nahe an dichter Wohnbebauung liegt. Es macht schon einen Unterschied, ob weit und breit nur Acker ist, oder Tausende Menschen und davon viele Kinder gefährdet werden.

Mit dem Argument:“ Der Antragsteller hat ein Recht auf Auskiesung“ wird immer wieder gerne versucht ihm eine Tür zu öffnen. Da die Fläche im GEP ausgewiesen ist, hat er das Recht einen Antrag zu stellen und darauf, einen Bescheid zu bekommen. Eine Genehmigungspflicht besteht keinesfalls. Wie bei jedem anderen Antrag, kann dieser genauso gut auch abgelehnt werden.

Sicher kann die Kreisverwaltung, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Dinslaken, rechtlich die Auskiesung nicht verhindern. Das hat auch nie jemand behauptet. Wenn ich sage, dass ich gegen die Auskiesung bin, heißt das noch lange nicht, dass ich sie damit verhindere. Doch wenn mehrere das gleiche sagen, und vor allen Dingen auch wollen, steht da schon eine starke Gemeinschaft. Und Gemeinschaft macht stark. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem endlich alle an einem Strick ziehen müssen!

Im Augenblick hat die Antragstellerin den alten Antrag laut Aussage der Genehmigungsbehörde, Kreisverwaltung Wesel, „ruhend gestellt“. Diese Aussage soll vielleicht irgendwen beruhigen, hat aber nur den Wert eines abgelaufenen Kalenders. Wenn es der Antragstellerin beliebt, kann sie diesen alten Antrag jederzeit weiter verfolgen und auch ergänzen, womit klar ist, dass die zur Zeit favorisierte Lösung (es gibt noch keinen neuen schriftlichen Antrag), nur ein Vorziehen der schon im alten Antrag erwähnten Erweiterung nach Westen ist. Nirgends hat die Antragstellerin schriftlich erklärt, auch nur auf einen Quadratmeter Auskiesungsfläche zu verzichten. Im Gegenteil, es wurde immer wieder betont, dass man die gesamte Fläche benötige, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Auch von einem politischen Willen, der gleiches beauftrage, war die Rede .

Die Kreisverwaltung Wesel hat nun bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans beantragt mit dem Ziel, nach einer Auskiesung eine offene Wasserfläche zu belassen. Genau dagegen hat sie sich noch vor Jahren ausgesprochen und bei der Aufstellung des GEP auf Wiederverfüllung ausgekiester Flächen gedrängt.

Herr Berg, der Technische Dezernent des Kreises Wesel, Herr Hansen und auch der Auskieser versuchen nun dem Bürger einzureden, dass der „Verzicht“ auf Wiederverfüllung von ihnen als Konsens zum Wohle der Bevölkerung ausgehandelt ist. Die Tatsache aber, dass der Auskieser mit Bergematerial verfüllen wollte, das nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht und dessen Einbringen heute nicht mehr genehmigungsfähig wäre, ließ die Beteiligten diesen Schritt tun. Ein Auskieser ist kein Wohltäter.

Das eingeleitete  Verfahren dient einzig dazu, der Antragstellerin ihr Vorhaben irgendwie zu ermöglichen.

Mit Schreiben vom 17.09.02 an den Vorsitzenden des Regionalrates, Herrn Pützhofen; hat sich Herr Berg allerdings für einen größeren Abstand zur Wohnbebauung ausgesprochen. Wo, und wie groß dieser Abstand sein soll, ist nicht festgelegt.

Warum der Hünxer Bürgermeister, Herr Hansen, nun ein solches Loblied auf einen See singt wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben. Mehrfach hat er in Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative sinngemäß geäußert: “Hünxe ist gegen die Auskiesung, hat aber keine Möglichkeit sie zu verhindern. Aber wenn die einen See wollten, dann hätten wir wieder eine starke Position.“ Auch die Fraktionen der CDU und SPD sind schon bereit in diesen Lobgesang mit einzustimmen. Dabei liegt noch nicht einmal ein Konzept vor. -Wie kann ich ein Lied singen, dessen Text ich gar nicht kenne? - Noch bei ihrer Informationsveranstaltung SPD vor Ort, am 08.10.01, hat die SPD erklärt „Wir sind gegen die Auskiesung und wollen sie nicht, den See befürworten wir.“ Ein Widerspruch in sich. Wie kann ich dagegen sein, dass mir einer ein Loch buddelt, gleichzeitig aber dafür sein, dass ich eben dieses mit Wasser gefüllt bekomme? Eine Antwort hierauf gibt es nicht.

Dass Herr Hansen nun großzügigerweise, nach 3 Jahren, zu Konsensgesprächen über einen Abstand zur Dinslakener Wohnbebauung, mit der Dinslakener Verwaltung und anderen bereit ist, lässt einen doch sehr wundern. Antragstellerin ist allein die Fa. RLG Sand & Kies (früher Rossenray), und als deren Vertreter wäre eigentlich Herr Zielonka derjenige, der zu solchen Gesprächen bereit sein könnte. Auf Hünxer Gemeindefläche liegt die beantragte Auskiesung. Zwar dichter an Dinslaken, aber für Herrn Hansen immer noch nahe genug an Hünxe-Bruckhausen, dass er bei Aufstellung des GEP mit seiner Begründung „Eine derartige Nähe zur Wohnbebauung ist unzumutbar“ eine Fläche heraus bekam.

Nach nunmehr 3 Jahren hat man endlich erkannt, dass vielleicht auch Dinslaken nahe am Auskiesungsgelände liegen würde. Allerdings nur, wenn man verspricht nicht nach Norden, also Richtung Hünxe-Bruckhausen zu kommen. Die Bewohner des Schwarzen- und des Tenderingsweges, ebenfalls Hünxer Bürger, werden nicht gefragt. Sie haben schon über 30 Jahre Auskiesungen ertragen müssen, sind aber zu wenige, als dass man sich um sie kümmert!? Also schiebt man den Beginn der Abgrabung dorthin und hofft so, die Dinslakener samt Bürgerinitiative, mit dem Argument des großen Abstandes auszubooten. Dass man dann in ein paar Jahren doch vor deren Tür stände, verschweigt man dabei gerne.

Wennalle ehrlich und gemeinsam gegen diese geplante Auskiesung sein würden und mit der Bürgerinitiative zusammenarbeiten, dann ist jetzt die Chance so groß wie nie, sie zu verhindern.